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(Quelle: Tobias Koch)

Union sichert Zukunft von Musik- und Volkshochschulen – Rechtssicherheit für Lehrkräfte geschaffen

Mit der sogenannten „Herrenberg-Entscheidung vom 28. Juni 2022“ hatte das Bundessozialgericht die Voraussetzungen für die Selbstständigkeit und damit die Beitragspflicht von Lehrkräften in den Sozialkassen verschärft. Viele Bildungseinrichtungen sahen sich infolge des Urteils hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesetzt und dadurch in ihrer Existenz gefährdet. Gleichzeitig beklagen Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte Rechtsunsicherheiten bei der Vertragsgestaltung mit selbstständigen Lehrkräften.

Es ist der Unionsfraktion gelungen, bis zum 1.1.2027 mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen. Auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht und heute in den Ausschüssen verabschiedet. Hierzu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:

„Viele Musikschulen, Volkshochschulen und weitere Bildungseinrichtungen sahen sich infolge der ‚Herrenberg-Entscheidung‘ in ihrer Existenz gefährdet. Die drohenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen hätten zahlreiche Einrichtungen finanziell an ihre Belastungsgrenze gebracht und ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt. Das hätte verheerende Folgen für Schulen, Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen gehabt.

Die Ampel-Regierung hat es über Jahre hinweg versäumt, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Erst mit der Union konnte eine Übergangslösung entwickelt werden, die allen Betroffenen gerecht wird. Mit dieser Initiative schaffen wir Planungssicherheit und Stabilität bis zum 1.1.2027 – sowohl für Bildungseinrichtungen als auch für Lehrkräfte. Die Union liefert Klarheit und Sicherheit. Das zeigt einmal mehr: Die Union ist der Stabilitätsanker in unserem Land, auf den sich die Menschen verlassen können. 

Es bleibt der Auftrag für die nächste Bundesregierung, das Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu zu ordnen. Dazu braucht es Rechtssicherheit, klar verständliche Vorgaben und eine unbürokratische Umsetzung. All das wird nur mit der Union möglich sein.“