Fraktionsübergreifende Einigung zum Gesetz zur besseren Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur
Die Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben eine Einigung zum „Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ erzielt. Das Gesetz soll noch in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Carsten Müller und Christiane Schenderlein (CDU/CSU-Bundestagsfraktion), Katrin Budde und Jan Plobner (SPD-Fraktion), Helge Limburg und Paula Piechotta (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie Philipp Hartewig (FDP-Fraktion):
Die Opfer der politischen Verfolgung in der DDR haben durch die rechtsstaatswidrige Repression durch das SED-Regime schwerwiegende Eingriffe in ihr Leben erlitten, die bis heute wesentliche gesundheitliche, soziale und finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen haben. Die Parlamentarier von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, und FDP haben sich darauf geeinigt, diese Opfer noch besser zu unterstützen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in der Anerkennung des Unrechts in der SED-Diktatur.
Mit der Gesetzesnovelle werden nun ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet, die Opferrente für die politischen Häftlinge und die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte deutlich erhöht und dynamisiert, die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden grundlegend erleichtert, ein Zweitantragsrecht eingeführt, und Entschädigungsleistungen für Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren, im Gesetz verankert.
Allen beteiligten Fraktionen war eine Einigung noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode wichtig, da die Gruppe der Anspruchsberechtigten aus Altersgründen zunehmend kleiner wird.