Die Union macht den Weg frei für das Deutschlandticket in 2025
Bundestag berät außerdem die Freigabe von nicht mehr benötigten Bahnflächen
Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung den geänderten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verabschiedet. Dieser regelt, dass das notwendige Geld für den Bundesanteil am Deutschlandticket nach 2025 übertragen werden kann und dessen Finanzierung damit sichergestellt ist. Außerdem hat der Bundestag in 1. Lesung zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beraten, in denen es um das Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“) geht. Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Bareiß, und den Berichterstatter für die Schiene und den ÖPNV, Michael Donth, gerne wie folgt zitieren:
Thomas Bareiß: "Nach einer monatelangen Hängepartie wegen der Ampel-Regierung und der Unfähigkeit von Verkehrsminister Wissing, eine tragfähige Lösung über 2025 hinaus zu finden, gibt es kurz vor Jahresschluss endlich Sicherheit: Wir stellen mit dem heutigen Beschluss zum Regionalisierungsgesetz sicher, dass das Deutschlandticket wie geplant im Jahr 2025 finanziert wird. Das ist vor allem für die Länder und Kommunen wichtig. Entgegen den Bestrebungen von SPD und Grünen haben wir als Union dafür gesorgt, dass die Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro den Ländern nicht erst im Jahr 2026, sondern bereits im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. Außerdem ist für uns klar: Über die Zukunft des Deutschlandtickets nach 2025 muss eine künftige Bundesregierung entscheiden. Auch wenn sich die Ampel permanent mit dem Deutschlandticket brüstet: Sie tut seit dem Tag der Einführung alles dafür, sich aus dessen Finanzierung komplett zu verabschieden. Mit nachhaltiger und seriöser Verkehrspolitik hat das nichts mehr zu tun. Mit dieser Schaufensterpolitik muss nach der Bundestagswahl Schluss sein.“
Michael Donth: "Neben der Änderung des Regionalisierungsgesetzes kann die Union als Erfolg verbuchen, dass die ehemalige Ampel-Koalition endlich zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorlegt. Ohne den Druck, den wir mit unserem eigenen Gesetzesentwurf bereits vor über zwei Monaten aufgebaut hatten, wäre nie so schnell Bewegung in Sachen Freistellung von nicht mehr benötigten Bahnflächen gekommen. Nach wie vor ist für uns klar, dass die betroffenen Kommunen schnellstmöglich eine Änderung der aktuellen, zu strengen Regelung brauchen. Das damalige überhastete und verkorkste Ampel-Gesetz hat zu vielen Verzögerungen und Kosten infolge der Planungsstopps in den Städten und Gemeinden geführt. Es kommt nun auf die restliche Ampel-Koalition an, ob eine Änderung in dieser Legislaturperiode noch möglich ist."