Gesetzentwurf der Union stärkt Strafverfolgung nachhaltig
Rest-Ampel muss Worten endlich Taten folgen lassen
Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Speicherung von IP-Adressen, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. vom Bundesrat eingebracht worden sind. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Im Gegensatz zur Ampel-Koalition sind wir als Union in der Lage, einen effektiven und verfassungskonformen Vorschlag vorzulegen, der den Ermittlungsbehörden weiterhilft. Mit unserem Gesetzentwurf wird die Strafverfolgung nachhaltig gestärkt.
Unser Gesetzentwurf nutzt zum einen den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten. Besonders bei im Internet begangenen Straftaten - wie beispielsweise Kinderpornographie - ist die IP-Adresse der genutzten Internetverbindung oft der einzige Ermittlungsansatz zur Identifizierung des Täters. Ohne eine Regelung zur Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge dem Zufall überlassen. Straftaten können dann häufig nicht aufgeklärt werden. Bei der Speicherung von IP-Adressen besteht auch keine Missbrauchsgefahr, da Inhalte nicht aufgezeichnet werden, sondern nur eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht wird. Die Rest-Ampel muss nun entscheiden, ob sie ihren Appellen zu einem besseren Kinderschutz Taten folgen lassen will.
Schließlich wollen wir auch die Funkzellenabfragemöglichkeit wieder ermöglichen, da über diesen Ermittlungsansatz insbesondere Taten wie der sogenannte Enkeltrickbetrug aufgeklärt werden können.“