Skip to main content
Schienen_Bahngleis

Die Nutzung nicht mehr benötigter Bahnflächen muss weiter möglich sein

Der Bundestag befasst sich heute erstmals mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Korrektur der von der Ampel-Koalition im vergangenen Dezember geänderten Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (BT-Drs. 20/13358). Diese Vorschrift regelt das Freistellungsverfahren von Liegenschaften von Bahnbetriebszwecken („Entwidmung“). Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der Fraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter für die Schiene, Michael Donth, gerne wie folgt zitieren:

Thomas Bareiß: „Über 160 Projekte in ganz Deutschland sind von der Verschärfung der Ampel-Koalition zur Freistellung von nicht mehr benötigten Bahnflächen betroffen. Das bedeutet: Langjährige Planverfahren, zum Beispiel für Wohnungsbauprojekte, müssen gestoppt, Kaufverträge mit der Deutschen Bahn AG müssen womöglich rückabgewickelt werden und gleichzeitig werden die Bahnflächen gar nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt. Wir können es uns nicht erlauben, stillgelegte Gleise mitten in unseren Städten und Gemeinden einfach brachliegen zu lassen. Mit unserem Vorschlag kehren wir zur alten und guten Regelung zurück. Wenn die Ampel-Koalition weiter die großen Sorgen der Kommunen ignoriert, indem sie unseren Gesetzesentwurf ablehnt, wäre das fatal."

Michael Donth: „Mit unserem Gesetzesentwurf erhöhen wir den Druck auf die Ampel-Koalition, damit diese endlich aktiv wird. Sie hatte damals die unnötige Verschärfung kurz vor Ende des Gesetzgebungsprozesses zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes eingebracht – und rudert seit Sommer 2024 zurück. Immer wieder sagt man uns: ‚Wir sind dran.‘ Doch passiert ist bislang überhaupt nichts. Die bisherige Regelung war und ist weiterhin gut, wonach das Eisenbahn-Bundesamt umfassend prüft, ob nicht mehr genutzte Schienenflächen noch für andere Zwecke benötigt werden. Damit wird beispielsweise keine Nutzung der Flächen für den Schienengüterverkehr verhindert. Im Gegensatz dazu hilft die neue Regelung durch das ‚überragende öffentliche Interesse‘ weder den Kommunen noch dem Schienenverkehr und schießt weit übers Ziel hinaus".