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(Quelle: Tobias Koch)

Schutz von Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmlung stärken

Die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt soll dafür sorgen, dass in den Mitgliedstaaten auch die weibliche Genitalverstümmlung unter Strafe gestellt wird. Dazu können Sie die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Silvia Breher MdB wie folgt zitieren:

Der Schutz der Mädchen und Frauen vor einer Genitalverstümmlung ist immens wichtig. Die Zahlen weltweit und auch in Deutschland sind noch immer viel zu hoch. Die Frauen leiden sowohl psychisch als auch physisch ein Leben lang an den Folgen der Verstümmlung. Ich begrüße daher auch ausdrücklich die neue EU-Richtlinie, die diese furchtbare soziokulturelle oder religiöse Praxis nunmehr unter Strafe stellt.

In Deutschland haben wir die weibliche Genitalverstümmlung unter unionsgeführter Bundesregierung bereits im Jahr 2013 als eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt.

Strafe allein, die präventiv immer auch eine abschreckende Wirkung haben soll, reicht aber angesichts der hohen und steigenden Zahlen auch in Deutschland nicht aus. Es ist insofern wichtig, dass wir die Aufklärung über die Folgen einer Genitalverstümmlung sowohl in Deutschland als auch in den betroffenen Ländern weiter ausbauen und stärken. Der Schutzbrief der Bundesregierung gegen weibliche Genitalverstümmlung, den es bereits seit 2021 gibt und der über die Strafbarkeit informiert, ist ein wichtiger Schritt. Es ist dringend erforderlich, dass gefährdete Mädchen und Frauen diesen immer bei sich haben. Denn er kann dabei helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck - insbesondere in den Herkunftsländern - entgegenzustellen.