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Petition
(Quelle: picture alliance / dpa)

Bundestag prüft alle Bitten der Bürger

  • Andreas Mattfeldt zum Verfassungsrecht auf Petitionen
  • Petitionswesen muss moderner und digitaler werden
  • Private Portale verfolgen eigene Interessen

Jeder Bürger, jede Bürgerin hat das Recht, sich mit einer Bitte oder einer Beschwerde an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das Recht auf Petitionen ist in Artikel 17 im Grundgesetz verankert. Über dieses Gestaltungsinstrument ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der AG Petitionen, Andreas Mattfeldt. 

Herr Mattfeldt, „Petitionen“ – allein das Wort klingt spröde und antiquiert. Ist es nicht zeitgemäßer, wenn engagierte Bürger sich an Service-Portale im Netz wenden, die ihre Anliegen bündeln?

Mattfeldt: Im vergangenen Jahr haben sich 11.410 Menschen mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag gewandt. Egal, wie das Wort klingt – Petitionen scheinen nicht aus der Mode gekommen zu sein. 

Unabhängig davon würde ich mir wünschen, dass tatsächlich alle Petitionen direkt bei uns eingereicht werden und nicht auf privaten Kampagnenportalen landen. Die Garantie, dass wir Abgeordneten uns mit einem Anliegen befassen, hat man nur mit einer Petition beim Bundestag. Private Portale verfolgen eigene Interessen. Sie werden gesteuert von den Menschen, die sie finanzieren. Zudem ist dort oft unklar, was mit den Daten der Petenten passiert. 

Aber natürlich setzen wir alles daran, dass sich der Petitionsausschuss des Bundestages moderner und vor allem digitaler aufstellt. Der Zugang im Internet muss einfacher möglich sein.

„Petitionen sind eine Sache des Vertrauens“
 

Welche Arten von Anliegen sind das, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger heutzutage an den Bundestag wenden?

Mattfeldt: Tatsächlich gibt es kaum ein Thema, das nicht an uns herangetragen wird. Dabei sind fast zwei Drittel aller Zuschriften höchst persönliche Anliegen. Das hat auch mit Vertrauen zu tun. Das weiß ich als dienstältester Parlamentarier im Petitionsausschuss nach wie vor sehr zu schätzen. 

Da geht es zum Beispiel um bessere Therapien bei schweren Krankheiten. Ich erinnere mich an eine öffentliche Beratung, bei der ME/CFS-Betroffene beschrieben, wie sehr sie sich allein gelassen fühlten. Hier hat sich leider noch nicht viel getan. Das prangern wir als Fraktion immer wieder an.  

Es haben sich auch verzweifelte Familien an uns gewandt, weil plötzlich das Baukindergeld abgeschafft wurde, das sie fest zur Finanzierung der eigenen vier Wände eingepreist hatten. Daneben gibt es viele Anfragen zu Rentenberechnungen, Vorschläge zur Entbürokratisierung oder auch Forderungen nach Neuwahlen.  

„Auch handgeschriebene Briefe werden geprüft“
 

Was kann der Bundestag konkret für die Bürgerinnen und Bürger tun, die eine Petition einreichen?

Mattfeldt: Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass wirklich jedes Anliegen geprüft und beschieden wird. In diesem Punkt unterscheiden wir uns von privaten Plattformen. Diese Garantie gilt komplett unabhängig davon, wie viele Menschen eine Petition unterstützen. Also auch der einzelne handgeschriebene Brief findet seinen Weg zu uns. 

Die Möglichkeiten, wie wir eine Petition bearbeiten, sind vielfältig. Standardmäßig werden Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt. Teilweise sehen wir uns die Sache vor Ort an oder nutzen das Recht auf Akteneinsicht bei Behörden. Petitionen, die von 30.000 Unterstützern mitgezeichnet wurden, werden zudem in einer eigens dafür einberufenen Sitzung, bei der die Petenten ihr Anliegen erläutern können, öffentlich beraten. 

Abhilfe bringt es oft schon, wenn Behörden auf unser Drängen ihre Bescheide überprüfen oder wenn wir unterschiedliche Interessenvertreter an einen Tisch gebracht haben. 

Wie oft Petitionen Gesetzesänderungen bewirken, lässt sich schwer sagen.  2023 führte jedoch unter anderem die Forderung einer Petentin, die Einkommensgrenze beim Elterngeldbezug beizubehalten, in den Haushaltsberatungen des Bundestages dazu, dass die Mittel weniger stark gekürzt wurden.

Tatsache ist aber auch, dass nicht jedes Petitionsanliegen erfolgreich sein kann. Gründe sind etwa Stichtagsregelungen, fehlende Haushaltsmittel oder auch fehlende Mehrheiten.