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Außenansicht des Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht
(Quelle: Udo Pohlmann auf Pixabay)

Wahlrechtsreform: CDU/CSU erringt Erfolg in Karlsruhe

  • Auch Union will den Bundestag verkleinern
  • Verfassungsgericht lehnt Abschaffung der Grundmandatsklausel ab
  • Merz bietet Ampel Zusammenarbeit bei erneuter Reform an
     

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel in Teilen gekippt. Dies ist ein Erfolg für die 195 Unionsabgeordneten, die zusammen mit weiteren Klägern die Reform in Karlsruhe beanstandet hatten. Der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz kommentierte das Urteil mit den Worten: „Der Versuch, unliebsame politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist gescheitert.“

Merz betonte, dass auch die CDU/CSU-Fraktion sich dafür einsetzt, den aufgeblähten Bundestag zu verkleinern. Er bot der Ampel an, bis zum Ende der Legislaturperiode eine gemeinsame Reform des Wahlrechts auf den Weg zu bringen. „Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden.“

Die Union hat im Laufe der Wahlperiode mehrfach konkrete Vorschläge vorgelegt, die von der Ampel abgelehnt wurden. Ursprünglich sollte die Zahl der Abgeordneten 598 nicht überschreiten, inzwischen sitzen jedoch 733 im Bundestag. An der Reform der Ampel kritisiert die CDU/CSU-Fraktion vor allem die Streichung der Grundmandatsklausel und die Kappung der Direktmandate. 

Die Grundmandatsklausel besagt, dass eine Partei, die drei Direktmandate erzielt, in der Stärke ihres Zweitstimmenanteils in den Bundestag einziehen kann, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt. Das Verfassungsgericht hat nun selbst angeordnet, dass die Klausel bei der nächsten Bundestagswahl 2025 wieder gilt. Merz unterstrich, dass es ein Verfahren braucht, die Fünf-Prozent-Hürde abzumildern. 

Die Abschaffung der Grundmandatsklausel hätte dazu führen können, dass eine Partei wie die CSU, die nur in Bayern antritt und deshalb bundesweit gesehen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern könnte, nicht in den Bundestag einzieht – und dies, obwohl ihre Wahlkreiskandidaten fast überall in Bayern die Aussicht haben, direkt gewählt zu werden. Entsprechend erleichtert zeigte sich Fraktionsvize Andrea Lindholz. Im ntv-Frühstart sagte sie: „Ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht kleine Parteien, regionale Parteien wie auch die CSU damit stärkt." 

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, sprach mit Blick auf die Grundmandatsklausel ebenfalls von einer großen Niederlage der Ampel. Es sei gut, dass das Gericht die Abschaffung der Klausel gekippt habe, sagte er im Deutschlandfunk, denn kein Mensch hätte sich vorstellen können, dass eine Partei, die drei Direktmandate erzielt, nicht in den Bundestag einzieht.

Kritisch äußerte sich Merz dazu, dass Karlsruhe die Streichung von Überhangmandaten akzeptiert hat, die vom Zweitstimmenergebnis nicht gedeckt sind. Auf diese Weise werde das Direktmandat entwertet und das Grundprinzip der demokratischen Repräsentanz nehme Schaden, erklärte er. 

Auch Krings sagte, die Wähler vor Ort würden „die Welt nicht mehr verstehen“, wenn ihr Wahlkreiskandidat mit den meisten Stimmen nicht mehr in den Bundestag einziehen könne, stattdessen aber ein Listenkandidat, der bei weitem nicht so viel Zustimmung erhalten hat. Dies führe zu einem „großen Frustrationserlebnis“ und letztlich zur Senkung der Wahlbeteiligung, befürchtet Krings. „Das ist nicht gut für die Demokratie.“

Kappung der Wahlkreismandate „demokratieschädlich“

Als „demokratieschädlich“ bezeichnete auch Andrea Lindholz die Kappung der Wahlkreismandate. Denn das könne dazu führen, dass einzelne Wahlkreise nicht mit ihrem Abgeordneten im Bundestag vertreten seien. Dies sei „kein dauerhaft akzeptabler Zustand“. Deshalb müsse die Union, wenn sie die Regierung stelle, die Reform an dieser Stelle zurückdrehen. Lindholz unterstrich im ntv-Frühstart, dass auch CDU und CSU die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 begrenzen wollten. Dafür gebe es aber weitaus bessere Lösungen.