Ampel lässt Bürger auf dem Land bei der Internetversorgung im Stich
Rückschritt statt Fortschritt beim Recht auf Internet
Der Digitalausschuss des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich am morgigen Mittwoch mit der Ampel-Mehrheit sein Einvernehmen zum Prüfbericht der Bundesnetzagentur zur Internet-Grundversorgung gemäß §157 Abs. 4 TKG herstellen. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, sowie der zuständige Berichterstatter Hansjörg Durz:
Reinhard Brandl: „Die Ampel hatte den Bundesländern im Juni 2022 schriftlich versichert, die Internetmindestversorgung spätestens Mitte 2023 auf 15 Megabit pro Sekunde im Download zu erhöhen. Was hat die Ampel bis heute umgesetzt? Nichts. Es gab keine Anhebung auf 15 Megabit pro Sekunde und die zuständige Bundesnetzagentur hat bisher nur ein einziges Mal ein Unternehmen zur Versorgung verpflichtet. Das noch von CDU/CSU eingeführte Recht auf Versorgung mit Internet wird damit von der Ampel ad absurdum geführt – zum Nachteil vor allem der Menschen auf dem Land. Wir werden daher das Einvernehmen ablehnen, zumal völlig unklar ist, wann die Ampel-Fraktionen die Anhebung der Internetmindestversorgung dann tatsächlich umsetzen werden.“
Hansjörg Durz: „Nach Messung der Bundesnetzagentur vom März 2024 nutzen 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine Datenübertragungsrate von mindestens 16,7 Mbit/s im Download. Die Ampel möchte nun die Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s festlegen und erfüllt damit noch nicht einmal das im Gesetz festgelegte Kriterium. Weil die Downloadgeschwindigkeit mit dem fortschreitenden Ausbau immer weiter steigt, müsste eigentlich die dynamische Entwicklung berücksichtigt und eine Bandbreite von mehr als 20 Mbits/s festgesetzt werden. Der Vorschlag der Ampel ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.“