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(Quelle: Tobias Koch)

Petitionsrecht muss gestärkt werden

Ampel vergibt Chance für wichtige Reform

Die Ampel hat am heutigen Mittwoch neue Verfahrensregeln für das Petitionswesen im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Mattfeldt:

„Um die Bedeutung des in der Verfassung verankerten Petitionsrechts zu unterstreichen, muss der Petitionsausschuss gestärkt werden. Begründete Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern müssen stärker in den Fokus der Arbeit des Bundestages gerückt werden. Die Ampel aber hat ihre seit drei Jahren angekündigte Reform des Petitionswesens in den Sand gesetzt. Sie stärkt mitnichten den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass auf berechtigte Kritik auch Abhilfe erfolgt. 

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es dringend erforderlich, den Beschlüssen des Ausschusses mehr Gewicht zu verleihen. Wenn Bürger sich mit ihren oft höchstpersönlichen Anliegen an uns wenden, muss das Konsequenzen haben. Es ist den Petentinnen und Petenten kaum zu vermitteln, wenn die Bundesregierung trotz eines Votums des Bundestages untätig bleibt. Sie muss Abhilfe schaffen, wenn die Bitte des Petenten vom Ausschuss als berechtigt anerkannt wurde. 

Dieses Kernproblem konnte oder wollte die Ampel jedoch nicht anpacken. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, im Ausschuss zu begründen, warum sie keinen Handlungsbedarf sieht. Wir verlangen außerdem, dass abgelehnte Petitionen dem zuständigen Fachausschuss zugeleitet werden, in dessen Bereich das Anliegen thematisch fällt. Denn dieser Fachausschuss kann unter Umständen weiter im Sinne des Petenten auf die Bundesregierung einwirken.“