75 Jahre Grundgesetz: Garant für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gratuliert
- Fundament für Freiheit und Frieden
- Vom Provisorium zur gesamtdeutschen Verfassung
Das Grundgesetz wird 75 Jahre alt: ein wahrhaftiger Anlass zum Feiern. Mit einem Staatsakt und einem Fest der Demokratie begeht der Bundestag das Verfassungsjubiläum und die CDU/CSU-Fraktion feiert mit. „Wir können auf dieses Grundgesetz wirklich stolz sein“, sagt Fraktionschef Friedrich Merz. Die Verfassung atme den Geist der Freiheit und des Friedens, den Geist von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.
Es war Konrad Adenauer, der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere Bundeskanzler, der am 23. Mai 1949 – nur vier Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges – in Bonn das Grundgesetz verkündete. Zunächst war es gedacht als Provisorium für die drei westlichen Besatzungszonen, die sich auf Geheiß der Alliierten zur Bundesrepublik Deutschland zusammenschlossen. Erst mit dem Beitritt der ostdeutschen Länder zu seinem Geltungsbereich wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
„Happy Birthday“, rufen eine Reihe von Unionsabgeordneten und blasen die Kerze auf der Geburtstagstorte aus. „Einzigartig“ nennt CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt das Grundgesetz. Sein Stellvertreter Alexander Hoffmann spricht von einem „ethischen Jahrhundertwerk“. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Thorsten Frei, gerät über Artikel 1 der Verfassung – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – ins Schwärmen. „Schlicht, klar und schön“, seien diese Worte, meint Frei.
Prinzipienfest und doch wandelbar
Für Philipp Amthor verkörpert das Grundgesetz „das, was unser Land ausmacht“. Die wirtschaftspolitische Sprecherin Julia Klöckner ist dankbar, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes so weise und vorausblickend formuliert haben. Dass das Grundgesetz trotz aller Anpassungen im Laufe der Zeit sich selbst treu geblieben ist, beeindruckt die Parlamentarische Geschäftsführerin Nina Warken. Fraktionsvize Dorothee Bär ruft dazu auf, sich trotz des starken Grundgesetzes jeden Tag aufs Neue für die Demokratie einzusetzen.
Aufruf zum Einsatz für die Demokratie
Den Jahrestag der Verfassung hatte der Bundestag bereits in der vorausgehenden Sitzungswoche gewürdigt. Fraktionsvize Andrea Lindholz sprach vom Grundgesetz als einer Erfolgsgeschichte. Es habe sich als „tragfähiges und strapazierbares Fundament unserer Gesellschaft bewährt“. Angesichts von sich ausbreitendem Rechtsextremismus und Antisemitismus, angesichts von Gewalt gegen Politiker, Polizisten und Einsatzkräfte sieht sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aber auch „unter Druck“. Deshalb rief sie die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, „für unsere Demokratie zu streiten“.
Auch der rechtspolitische Sprecher Günter Krings wies warnend darauf hin, dass sich die Anhänger von Autokratie und die Verächter der Demokratie vermehrten. Für die Bewahrung unserer parlamentarischen Demokratie müsse man deshalb „offensiv eintreten“. Der Schlüssel zur Krisenfestigkeit liege nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im konkreten Einsatz von Politikern und Bürgern für unsere Werte, sagte Krings.
23. Mai zum nationalen Gedenktag aufwerten
Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, den 23. Mai, den Tag des Grundgesetzes, zum nationalen Gedenktag aufzuwerten. Philipp Amthor, Fachsprecher für Staatsorganisation und Staatsmodernisierung, warb dafür mit den Worten: „Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein Staatsakt führt noch nicht zu einer blühenden Nation.“ Es brauche einen „ganzjährigen Einsatz für einen verbindenden Patriotismus in unserem Land“.
Ein nationaler Gedenktag sei keine Symbolpolitik, betonte Amthor. Im Wettbewerb mit autokratischen Systemen komme es darauf an, dass die westlichen Demokratien ein positives Selbstbild von sich hätten. Nur auf diese Weise könnten sie sich behaupten.