Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen ist als Zwischenlösung akzeptabel
Die Qualität des Handyempfangs in Gebäuden und Fahrzeugen muss besser werden
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entwurf einer Übergangentscheidung zur Vergabe der 2025 auslaufenden Mobilfunkfrequenzen zur Konsultation gestellt. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
„Die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) geplante Verlängerung – statt einer wie ursprünglich vorgesehenen Versteigerung – der bald auslaufenden Frequenzen um fünf Jahre ist eine gangbare Zwischenlösung. Die Details der heute vorgestellten Regelung werden wir intensiv besprechen.
Grundsätzlich ist uns als Union wichtig, dass der Mobilfunkausbau weiter vorangetrieben wird. Deshalb plädieren wir für ambitionierte Auflagen. Wir begrüßen, dass mehrere von der Union geforderte Punkte in den Konsultationsentwurf aufgenommen wurden, etwa das engere Monitoring des Ausbaus durch die BNetzA mit Meilensteinen und Fristen, die Streichung der Anrechnungsklausel und die Ausweitung der Ausbauauflagen auf die Kreisstraßen und die Fläche.
Nicht zufrieden sind wir damit, dass das Nutzererlebnis der Bürgerinnen und Bürger nicht einbezogen wird. Wir müssen nach wie vor feststellen, dass die konkrete Nutzererfahrung, insbesondere hinsichtlich der Versorgung in Gebäuden, Fahrzeugen und Zügen, zu stark von den Vorstellungen abweicht, die eine korrekte Erfüllung der Versorgungsauflagen erwarten lassen. Der Beirat der BNetzA hatte bereits in seiner Sitzung am 23.1.2023 einstimmig gefordert, dass das Nutzererlebnis zum Bestandteil der Auflagen gemacht wird. Hier muss die BNetzA – zumindest in Form eines Reallabors oder vergleichender Modellprojekte zum Testen verschiedener konkreter Modelle in technischer und juristischer Hinsicht nachbessern.
Deutlich wurde in der Sitzung des Beirats, dass die Bundesregierung endlich das TK-NABEG4 ins Kabinett bringen muss. Dort müssen die Ergebnisse der auf unsere Initiative hin erstellte Studie zu den Mitwirkungspflichten von Deutscher Bahn und TK-Unternehmen beim Netzausbau entlang der Bahnstrecken aufgenommen werden. Das Gesetz wird seit Jahresbeginn immer wieder auf die Kabinettsliste gesetzt – und wieder gestrichen. So verbummelt die Ampel den Mobilfunkausbau in Deutschland. Das können wir uns nicht leisten.“