Skip to main content

Verwendung des Interaktionstools Slido

Während der Veranstaltung können Teilnehmende über das Interaktionstool Slido an Umfragen teilnehmen oder Fragen und Impulse über die Chatfunktion an das Plenum senden. Dabei ist die Nutzung optional, die Veranstaltung kann auch ohne Slido verfolgt werden.

Die Fraktion hat zudem voreingestellt, dass die Datennutzung durch Slido anonymisiert erfolgt, um neben der IP-Adresse keine weiteren personenbezogenen Daten zu übermitteln. 

Zu den von Slido verarbeiteten Daten gehören: die IP-Adresse, Informationen zum verwendeten Gerät (Hardware-Modell, verwendete Betriebssoftware), Zugriffszeitpunkt, TSL-Protokoll, TSL-Zertifikate, Informationen zu etwaigen Systemabstürzen des Interaktionstools, Hardwareeinstellungen, Spracheinstellungen, Abfrage vorinstallierter Cookies zur Identifizierung des Browsers oder eines etwaigen Slido-Accounts (falls auf dem genutzten Gerät installiert). Mit Ausnahme der IP-Adresse können personenbezogene Daten durch eine Einstellung im Interaktionstool Slido anonymisiert werden. Diese Einstellung hat die Fraktion gewählt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“), den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US-Datenschutzschild (Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250) für ungültig erklärt. Ein im Wesentlichen den europäischen Datenschutzstandards vergleichbares Datenschutzniveau bestehe für die USA nicht. Demzufolge ist ein gültiger Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA i.S.v. Art. 45 Abs. 1, 3 DSGVO nicht gegeben. Ferner liegen sog. geeignete Garantien i.S.v. Art. 46 Abs. 2, 3 DSGVO nicht vor.

Mögliche Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien folgen insbesondere daraus, dass ein angemessenes Datenschutzniveau nicht garantiert werden kann. Der Anbieter hat staatlichen Stellen ggf. Zugriff auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewähren. Personenbezogene Daten werden demzufolge u.U. an Dritte weitergeben, welche die Daten für eigene Zwecke verarbeiten bzw. nutzen. Betroffenenrechte können ggf. nicht durchgesetzt werden. Zu den Empfängern personenbezogener Daten und zur Speicherdauer bei einer Nutzung des Interaktionstools Slido siehe unter https://www.sli.do/terms#privacy-policy.

Hinsichtlich der optionalen Nutzung des Interaktionstools Slido beruht Ihre Einwilligung auf Art. 49 Abs. 1 S.1lit. a) DSGVO. Sollten Sie in die Nutzung der personenbezogenen Daten via Slido nicht einwilligen, kann das Tool nicht genutzt werden. Die Veranstaltung kann aber auch ohne die Nutzung von Slido verfolgt werden.