Skip to main content
Lindholz_ernst_twitterfähig
(Quelle: Tobias Koch)

BGH hält an Risikobewertung bei Cannabis fest

Der Bundesgerichtshof hat in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 18.04.2024, Az. 1 StR 106/24) nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen THC-Grenzwert von 7,5 Gramm für Strafen bei schweren Verstößen festgehalten. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:

„Der Bundesgerichtshof gebietet der Ampel-Regierung eindrücklich Einhalt, indem er klarstellt, dass sich an der Gefährlichkeitseinschätzung auch infolge des Cannabisgesetzes nichts geändert hat. Deutlicher hätte das Gericht nicht werden können. Schade, dass die Regierung nicht bereit war, auf den Sach- und Fachverstand von Experten zu hören und die Warnungen von Ärzten, Lehrern und Strafverfolgungsbehörden ernst zu nehmen. Nun macht der BGH deutlich, dass auch eine Legalisierung nichts an der Risikobewertung ändert.“