Anhörung zum digitalen Euro im Bundestag erörtert wichtige Fragen
EZB muss konkreten Mehrwert aufzeigen
Am 19. Februar 2024 findet auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung zur möglichen Einführung eines digitalen Euro statt. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:
„Wir freuen uns sehr darauf, mit mehreren hochkarätigen Expertinnen und Experten die Chancen und Risiken eines digitalen Euro zu diskutieren. Obwohl die EZB und die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro zügig vorantreiben, sind derzeit noch viele Fragen offen.
So ist nicht klar, welche Haltegrenzen für den digitalen Euro gelten sollen. Für die Wahrung der Finanzstabilität ist das aber ein ganz entscheidender Punkt. Das hat die Liquiditätskrise bei US-Banken im Frühjahr 2023 gezeigt. Unklar ist ebenfalls, wie ähnlich ein digitaler Euro dem Bargeld in Sachen Anonymität sein soll. Ein anonymer digitaler Euro wäre anfällig für Geldwäsche, zudem könnte er die Durchsetzung von Haltegrenzen deutlich erschweren. Ist er aber nachverfolgbar, schwinden die Unterschiede zu existierenden bargeldlosen Zahlungslösungen. Ganz besonders interessiert uns aber, worin ein konkreter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger läge. Die Tatsache, dass es sich um Zentralbankgeld handelt, dürfte bei einem digitalen Euro, der nur Zahlungsmittel, aber nicht Wertaufbewahrungsmittel sein soll, nicht überzeugen.
Gerne hätten wir diese und weitere Fragen mit der EZB erörtert. Leider hat die EZB eine Einladung in den Finanzausschuss abgelehnt, wie schon zuvor zur Geldpolitik. Das ist sehr bedauerlich und trägt nicht zu einem offenen Diskurs bei.“