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Rückführungsverbesserungsgesetz darf von der Ampel nicht aufgeweicht werden

Der Bundestag hat heute das Rückführungsverbesserungsgesetz in Erster Lesung beraten. Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:

 

„Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist überfällig. Im Mai wurde auf dem Flüchtlingsgipfel des Bundeskanzlers beschlossen, Abschiebungen zu erleichtern. Es ist ein Armutszeugnis für diese Regierung, dass sie in der aktuellen Migrationskrise mehr als sechs Monate gebraucht hat, um einen Entwurf in den Bundestag einzubringen. Viele Regelungen des Gesetzes liegen dabei schon seit Monaten, teils seit Jahren auf dem Tisch. Sie könnten längst Gesetz sein, wurden in der Vergangenheit aber von der SPD blockiert. Das erweist sich in der aktuellen Lage nun als Fehler.

Zu befürchten ist, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren aufgeweicht wird. Schon die Bundesregierung konnte sich nur darauf einigen, weil den Grünen der schnellere Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete zugesagt wurde. Genau das widerspricht jedoch dem Ziel des Rückführungsverbesserungsgesetzes, weil diese Arbeitsmöglichkeiten für Ausreisepflichtige in der Praxis neue Hürden für Abschiebungen bedeuten. 

Der Gesetzentwurf ist also ein Schritt nach vorn, zugleich macht die Ampel jedoch mindestens einen Schritt zurück. Trotzdem war sich Bundeskanzler Scholz nicht zu schade, der Bevölkerung Abschiebungen ‚im großen Stil‘ zu versprechen. Klar ist: Mit einem Aufweichen des Abschiebe-Gesetzentwurfs im Parlament würden die Ampelfraktionen ihren Kanzler im großen Stil bloßstellen.“