Skip to main content
Finanzen
(Quelle: picture alliance/dpa )

Zukunftsfinanzierungsgesetz – Anspruch und Umsetzung klaffen auseinander

Finanzminister Lindner muss dringend nachlegen

Diese Woche hat die Ampel das Zukunftsfinanzierungsgesetz im Finanz­ausschuss mit weitreichenden Änderungen gegenüber dem Gesetzes­entwurf der Bundesregierung beschlossen. Dazu erklären die finanz­politische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Stefan Müller:

Antje Tillmann: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz startete im Juni 2022 als vielversprechendes Projekt zur Stärkung von Kleinanlegern, Kapitalmarkt und Wachstumsunternehmen sowie zur Beschleunigung der grünen und digitalen Transformation. Davon ist fast nichts übriggeblieben.

Das Wenige, das bleibt, ist überwiegend richtig, weshalb wir dem Gesetzes­entwurf zustimmen. Zugleich sind wir darüber enttäuscht, dass so viele Ankündigungen nicht umgesetzt wurden. Weder wurde ein steuerlich begünstigtes Anlagesparkonto entwickelt, noch wurden die gesonderten Verlustverrechnungskreise abgeschafft. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde nicht erhöht und mit den letzten Änderungen der Ampel wurden Vorschläge der Bundesregierung, die signifikante Fortschritte für Start-ups bei der Vergütung von Mitarbeitern mit Unternehmensanteilen bedeutet hätten, teilweise wieder zunichtegemacht.“

Stefan Müller: „Stück für Stück wurde das ambitionierte Konzept für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz fast vollständig entkernt – vom Referenten­entwurf über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung bis hin zu den von den Ampelfraktionen beschlossenen Änderungen in dieser Woche. So wird das Gesetz seinem Namen nicht mehr gerecht. Mit unseren Anträgen haben wir daher Vorschläge vorgelegt, wie dennoch wesentliche Fortschritte für Kleinanleger erzielt und eine verlorene Legislaturperiode für den Kapitalmarkt vermieden werden könnte. Dazu zählt etwa die Möglichkeit zur pauschalen und damit bürokratiearmen Versteuerung von Mitarbeiterkapital­beteiligungen, die Absenkung von Hürden für die Nutzung von Mehrstimm­rechtsaktien und die Aktivierung des Verbriefungsmarktes zur Schaffung von zusätzlichen Spielräumen für die Kreditvergabe durch Banken.“