Bundesverfassungsgericht: Schattenhaushalte künftig passé
- CDU/CSU-Fraktion siegt in Karlsruhe
- Ampel muss Haushalt 2024 seriös finanzieren
- Schuldenbremse ist einzuhalten
Schattenhaushalte sind künftig passé. Dies ergibt sich aus dem Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Antrags von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gegen das dubiose Finanzgebahren der Ampel-Koalition gefällt hat. Fraktionschef Friedrich Merz bewertete das Urteil als historisch. Er forderte die Regierung auf, für 2024 einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen.
Das höchste deutsche Gericht hat unserer Klage in allen Punkten Recht gegeben. „Das ist ein historischer Tag für den Haushaltsgesetzgeber & die Steuerzahler", stellt @_FriedrichMerz fest. Diese Entscheidung stärkt die Rechte des Bundestages. #Haushalt#BverfGpic.twitter.com/CDdRzV7KjO
— CDU/CSU (@cducsubt) November 15, 2023
Konkret hatte die CDU/CSU-Fraktion in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Ampel Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, in den sogenannten Klimatransformationsfonds (KTF) verschieben durfte. Die Summe wurde 2021 verbucht, sollte aber in den Folgejahren erst ausgegeben werden. Der Fonds ist ein klassischer Schattenhaushalt, mit dem die Schuldenbremse für den regulären Jahreshaushalt des Bundes umgangen wird.
Auch Doppel-Wumms muss auf den Prüfstand
Das Urteil hat nach den Worten von Friedrich Merz „sehr weitreichende Folgen“. Es bedeute „das Ende aller Schattenhaushalte, die schuldenfinanziert sind“. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, nun habe die Ampel es amtlich, dass ihre Haushaltspolitik „unseriös, verfassungswidrig und nichtig“ sei. Ihrem „Schuldenmachen, als gäbe es kein Morgen“, sei nun ein Ende gesetzt.
„Die Bundesregierung muss jetzt das erste Mal in ihrer Amtszeit etwas tun, was sie bis jetzt sorgfältig vermieden hat: Sie muss mit dem Geld auskommen, das im #Bundeshaushalt der Bundesrepublik Deutschland vereinnahmt wird“, sagt @_FriedrichMerz. #Haushalt#BVerfGpic.twitter.com/twI7BIEJNd
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Merz und Dobrindt äußerten die Vermutung, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – besser bekannt als „Doppel-Wumms“ – von dem Urteil betroffen sei, weil er auf einer ähnlichen Konstruktion beruhe wie der KTF. Im Jahr 2022 seien an der Schuldenbremse vorbei Schulden aufgenommen worden, die in den Jahren 2023 und 2024 ausgegeben werden sollen. Ob dies erlaubt sei, dazu werde man ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, kündigte der Fraktionsvorsitzende an.
„Schuldenbremse ist maximal scharf gestellt“
„Die Schuldenbremse ist jetzt maximal scharf gestellt“, kommentierte Fraktionsvize Mathias Middelberg das Urteil aus Karlsruhe. Die Ampel brauche über Buchungstricks und Umgehungsmanöver nun nicht mehr nachdenken. Alle Ausgaben des Haushaltes 2024, der Ende November vom Bundestag verabschiedet werden soll, gehörten nun auf den Prüfstand. So müssen alle Projekte, die im KTF verankert waren, nun aus dem regulären Haushalt finanziert werden.
Riesen Klatsche für die Ampel: 60-Milliarden-Urteil des Verfassungsgerichtes bringt #Haushaltspläne der Bundesregierung in Gefahr. Das macht Mathias #Middelberg in seinem Live-Statement deutlich.?#BVerfG#Bundeshaushaltpic.twitter.com/3xFPdpHueL
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Genug Zeit für Neuaufstellung des Haushalts 2024
Die Bundesregierung müsse zum ersten Mal in ihrer Amtszeit mit dem Geld auskommen, das sie einnehme, sagte Merz. Das bedeute, sie müsse bei den Ausgaben neue Prioritäten setzen. Auch Dobrindt betonte, da sich 60 Milliarden „in Rauch aufgelöst“ hätten, müssten Einsparungen an anderer Stelle erfolgen. Merz warnte die Regierung davor, mit dem Haushalt 2024 erneut die Verfassung zu umgehen. Für diesen Fall werde die CDU/CSU-Fraktion erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Um den Haushalt 2024 komplett neu aufzustellen, dafür ist aus Sicht von Merz und Dobrindt noch ausreichend Zeit.