Bundesregierung verkürzt vorzeitig Umsatzsteuerermäßigung auf Gas und Fernwärme
Union fordert entsprechende Stromsteuersenkung
Heute hat die Bundesregierung beschlossen, die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Wärme über ein Wärmenetz um drei Monate auf den 31. Dezember 2023 zu verkürzen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Johannes Steiniger:
„Die Ampel hat heute beschlossen, die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme frühzeitig um 12 Prozentpunkte anzuheben. Dies begründet sie damit, dass die Energiepreise für Gas mittlerweile unter das Vorkrisenniveau gesunken sind. Ursprünglich war vereinbart, den Umsatzsteuersatz von sieben Prozent bis zum 31. März 2024 auf Gas- und Fernwärmelieferungen anzuwenden.
Wenn man dieser Argumentation folgen würde, dann würden die gleichen Argumente für die Strompreise gelten: Die Strompreise sind weiterhin knapp 50 Prozent über dem Vorkrisenniveau. Deshalb fordern wir erneut, dass die Ampel die Steuerpflichtigen in entsprechendem Umfang entlastet. Die Ampel sollte die Stromsteuer auf den unionsrechtlichen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5 EUR/MWh bei gewerblicher Nutzung absenken. Dies hat den Vorteil, dass neben den Bürgerinnen und Bürgern auch die Wirtschaft bei den hohen Stromkosten entlastet wird.“