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Philipp Amthor reagiert auf Rede von Bundeskanzler Olaf Scholz in der Generaldebatte

„Deutschlandpakt? Never forget?“ Seid ihr auch so begeistert von der Rede unseres Bundeskanzlers? Wir auch nicht ?
Philipp Amthor hat für uns die Rede des Bundeskanzlers in der Generaldebatte mal auf den Prüfstand gestellt und bringt den Faktencheck auf ein neues Level!

FAKTENCHECK:
1. Ausbau Erneuerbare Energien
Fakt: Der Ausbau an Solaranlagen kommt tatsächlich voran.
Bei der Windkraft ist die Bilanz schlecht:
2022: 551 Windkraftanlagen mit 2405 MW Leistung; 2023: bis Juli 430 Anlagen (in 212 Tagen: 2,03 pro Tag). Im Jahr 2023 wurde somit erst 49 % des Jahresziels von 3900 MW erreicht (Stand: 3.9.2023).

2. Planungs- und Genehmigungsverfahren
Die Bundesregierung hat es offensichtlich nicht eilig mit der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und dem diesbezüglichen „Pakt“. Tatsächlich wurde der Entwurf für einen solchen Pakt bereits im November 2022 erarbeitet – seit mehreren Monaten geht es hier nicht mehr voran. Die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Stephan Weil (SPD) und Hendrik Wüst (CDU) haben deswegen bereits im Mai 2023 ein Beschwerdeschreiben an Bundeskanzler Scholz gesandt.

3. Sichere Herkunftsstaaten
Georgische Staatsangehörige stellten in Deutschland 4.322 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 8.865 im Jahr 2022 und 6.612 im Zeitraum Januar bis Juli 2023. Staatsangehörige aus der Republik Moldau stellten 5.016 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) im Jahr 2021, 5.218 im Jahr 2022 und 1.910 im Zeitraum von Januar bis Juli 2023. Das sind im Zeitraum von Januar bis Juli 2023 zusammen 8.522 und damit nur 4,51 % der Asylanträge (insgesamt gab es 188.967 Erst- und Folgeanträge).
Überdies soll die Einstufung als Sicheres Herkunftsland nur für Anträge aus beiden Staaten gelten, die nach dem 30. August 2023 gestellt wurden – also nach dem Datum des Kabinettbeschlusses. Bei der Bearbeitung des aus diesen Ländern aufgelaufenen Antrags-Rückstaus hilft die Regelung also auch nicht.

4. Erreichung der 2 %-NATO-Quote/Sondervermögen Bundeswehr
Nur mit Sondervermögen (19,2 Mrd. Euro) und sonstigen verteidigungsrelevanten Ausgaben (14,5 Mrd. Euro) kann 2024 die NATO-Quote (min. 2 % BIP) vss. erreicht werden. Die Ankündigung des Kanzlers findet sich in den Zahlen hingegen nicht annähernd wieder: Die derzeitige Finanzlinie friert den Einzelplan 14 nach 2024 bis 2027 bei 52 Mrd. Euro ein. Das Sondervermögen wird spätestens 2027 aufgebraucht sein. Wie ab 2028 das Delta von ca. 30 Mrd. Euro im Einzelplan 14 geschlossen werden soll, ist völlig unklar und dürfte einer zukünftigen Regierung "vererbt" werden.
Die Einrichtung des Sondervermögens bedurfte aufgrund Grundgesetzänderung der Zustimmung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Vereinbarung war, aus dem Sondervermögen "komplexe überjährige Maßnahmen mit großem Finanzvolumen" (bspw. Kampfflugzeuge) zu beschaffen, wofür bisher im Bundeshaus-halt keine Mittel verfügbar waren. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wurden die "Spielregeln" durch die Bundesregierung ohne unsere Beteiligung abgeändert. Das Sondervermögen kann jetzt breit, bspw. auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden. Somit wurde dieser gemeinsame Konsens durch die Bundesregierung und nicht durch uns aufgekündigt. Zusätzlich wird der Bundeshaushalt aufgrund steigender Betriebskosten ab 2025 über keine investiven Mittel mehr verfügen. Ohne steigende Finanzlinie müssen dann sämtliche Beschaffungen aus dem Sondervermögen erfolgen, was das ursprüngliche Ziel weiter konterkariert. Wir wollen daher einen schrittweisen Aufwuchs des Einzelplans 14 auf 2 % BIP bis 2026, zusätzlich zum Sondervermögen.

5. Gestiegene Kaufkraft
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Nominallöhne in Deutschland im 2. Quartal 2023 um 6,6 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 6,5 %. Die Reallöhne lagen damit im 2. Quartal 2023 um 0,1 % über dem Vorjahreszeitraum. Somit sind sie zwar zum ersten Mal seit insgesamt zwei Jahren wieder gestiegen (zuletzt 2. Quartal 2021: +3,2 %), jedoch ist der Zuwachs mit 0,1 % sehr gering. Zumal die Entwicklung durch drei Sondereffekte beeinflusst ist: die Auszahlungen der freiwilligen (steuer- und abgabefreien) Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro/Stunde und die Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 seit Oktober 2022. Den stärksten Nominallohnanstieg mit 9,7 % wiesen damit geringfügig Beschäftigte mit 9,7 % auf. Auch unter den Beschäftigten in Vollzeit hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit +11,8 % im Durchschnitt die stärksten Verdienststeigerungen. Von einer Trendwende fehlt damit jede Spur.

#Amthor #Bundestag #CDUCSU

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