Heizungsgesetz: Bärendienst für den Klimaschutz
- Ampel peitscht Gesetz ohne Möglichkeit zur Verbesserung durchs Plenum
- Affront gegen das Bundesverfassungsgericht
- Bürger und Baubranche verunsichert
Ohne die Möglichkeit für die Opposition, auch nur ein Komma zu verändern, peitscht die Ampel-Koalition das Heizungsgesetz durch den Bundestag. Anträge der CDU/CSU-Fraktion zur Expertenanhörung und zur Beratung in den Fachausschüssen lehnte sie rundweg ab. Damit ist die Verabschiedung des Gesetzes nicht nur verfassungsrechtlich fraglich. Die Koalition erweist auch dem Klimaschutz einen Bärendienst.
Ohne weitere Änderung will die Ampel das #Heizungsgesetz im Bundestag durchbringen: „Wir drängen auf Verbesserungen. Das geht nicht mit engstirnigem Durchpeitschen diese Woche", macht Andreas #Jung klar. #GEGpic.twitter.com/09zwMKxUWc
— CDU/CSU (@cducsubt) September 4, 2023
Ursprünglich wollte die Regierung das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Weil die Parlamentarier aber nicht ausreichend Zeit bekommen hatten, es auch nur zu lesen, stoppte das Bundesverfassungsgericht auf Ersuchen des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann das Verfahren. Nun wurde das sogenannte Gebäudeenergiegesetz gleich in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause für die abschließende Lesung gleich wieder auf die Tagesordnung gesetzt.
„Eingefroren und unverändert aufgetaut“
„Das Gesetz wurde über den Sommer in die Gefriertruhe gelegt, jetzt unverändert wieder aufgetaut und uns aufgetischt“, sagt der energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Andreas Jung. „Es gab keine Gelegenheit, etwas zu verbessern.“ Der baupolitische Sprecher Jan-Marco Luczak sprach von einem Affront gegen das Verfassungsgericht. Er meint: „Das ist nur eine Simulation von parlamentarischer Demokratie.“
Es gibt viele gute und wichtige Änderungsvorschläge zum #Heizungsgesetz von Betroffenen, Verbänden und uns. Diese sollten ernsthaft im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden, einfach über die Ferien das Gesetz liegen zu lassen, bringt nichts.
— Thomas Heilmann MdB (@ThomasHeilmann) September 3, 2023
Klage in Karlsruhe absehbar
Luczak weist darauf hin, dass Karlsruhe nicht nur mehr Zeit zum Lesen des Gesetzes angemahnt hatte, sondern auch für echte Beratungen und Verbesserungen. Der Entwurf sei so nicht beschlussreif, sagt er und befürchtet: „Die nächste Novelle steht schon bevor.“ Es könnte aber auch noch schlimmer ausgehen: „Die Klage dagegen wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche.“
„Bei solch hohen Risiken gefährdet die Ampel den Erfolg der Wärmewende“, gibt Jung zu bedenken. Wenn man den Klimaschutz jedoch voranbringen wolle, brauche man auch CO2-Einsparungen im Gebäudebereich. Wie hoch diese Einsparungen kraft Heizungsgesetz ausfallen werden, das kann die Ampel-Koalition – allen voran Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck – nicht einmal beziffern. Was genau das Gesetz für den Klimaschutz bringt, wollen die Bürgerinnen und Bürger aber wissen, wenn sie für den Einbau klimafreundlicher Heizungen tief in die Tasche greifen müssen.
Ohne Förderkonzept ist „die soziale Flanke offen“
„Es gibt eine riesige Verunsicherung in der Baubranche und bei den Menschen“, warnt Luczak. Denn unklar ist auch, wie der Einbau etwa einer Wärmepumpe genau gefördert wird. Bislang hat die Koalition nur das alte Förderkonzept aus der Zeit der großen Koalition zurechtgestutzt. „Ohne konkretes neues Förderkonzept ist die soziale Flanke offen“, sagt Jung. Die Menschen würden wirtschaftlich überfordert. Denn sie sind zum Heizungstausch gezwungen, verfügen aber möglicherweise nicht über das nötige Eigenkapital.
Nicht nachvollziehbar ist vor allem, warum nur Haus- oder Wohnungseigentümer Fördergeld in Anspruch nehmen können sollen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Damit wären vor allem viele Kleinvermieter in der Bredouille. Wenn sie nicht in Existenznot geraten wollen, müssen sie die Kosten auf die Miete umlegen, was wiederum eine Menge Mieter in finanzielle Bedrängnis bringt.
.@JM_Luczak stellt 3 Fragen, die beim #GEG beachtet werden müssen: 1. Wieviel CO2 sparen wir ein? 2. Wie sieht die soziale Förderung aus? 3. Was ist mit der kommunale Wärmeplanung? „Wenn wir das nicht wissen, mutet die Ampel uns zu, einen Blankoscheck zu unterschreiben."
— CDU/CSU (@cducsubt) September 4, 2023
Kommunale Wärmeplanung lässt auf sich warten
Nicht zuletzt zäumt die Ampel das Pferd der Wärmewende von hinten auf. Eine vernünftige Entscheidung über eine klimafreundliche Heizungslösung kann nur treffen, wer die kommunale Wärmeplanung kennt. Denn wo Kommunen den Anschluss an ein Fernwärmenetz anbieten, müssen sich Immobilienbesitzer nicht selbst um den Einbau einer neuen Heizung kümmern. Mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist aber frühestens Ende des Jahres zu rechnen, moniert Jung: „Die Gesetzgebung ist nicht aus einem Guss.“
Er vermisst außerdem eine echte Technologieoffenheit. Beispielsweise würde die Nutzung von Bioenergie zum Heizen unattraktiver, weil sie mit einer Beratungspflicht einhergeht. „Wir dürfen nicht nur mit Regelwut herangehen, wir müssen die Menschen ermutigen“, mahnt er. Nur so bekomme man auch Akzeptanz für die Wärmewende.