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Nutztierhaltung
(Quelle: picture alliance/imageBROKER)

Ampel betreibt Abbau der Tierhaltung – durch Untätigkeit

Keine langfristige Finanzierung für mehr Tierwohl

Der Deutsche Bundestag will am heutigen Freitag das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschließen. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die zuständige Berichterstatterin Silvia Breher:

Stegemann: „Cem Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung verdient die Schulnote sechs. Denn eine Kennzeichnung, die nur für frisches Schweinefleisch gilt und damit nur für ein Drittel des Schweinefleischs oder der Schweinefleischprodukte auf dem Markt, ist ein Rückschritt. Verarbeitetes Schweinefleisch in Fertigprodukten oder in der Gastronomie und in Kantinen bleibt beim Tierwohllabel außen vor. Zur Finanzierung von mehr Tierwohl ist im Gesetz gar nichts geregelt. Ohne langfristige Verträge zwischen Staat und allen Landwirten wird aber kein Landwirt einen Stall umbauen können. Was die Ampel hier betreibt, läuft auf einen Abbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung hinaus - durch reine Untätigkeit.“

Breher: „Die Änderungen des Baugesetzbuches bleiben weit hinter den notwendigen Erleichterungen zurück. Die entscheidenden genehmigungsrechtlichen Hemmnisse im Emissions- und Umweltrecht werden nicht für alle Tierställe aus dem Weg geräumt. Das Gesetz hat weitere gravierende Mängel: Es bezieht sich nur auf Ställe, die unter das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fallen. Das heißt: die Sauenhalter werden nicht einbezogen, und die Erleichterungen sind darüber hinaus  für nur für wenige gewerbliche Betriebe anwendbar. So bekommen die Schweinehalter weder Planungssicherheit noch Perspektive.“