Energiewende für jedermann – Balkonkraftwerke voranbringen
Gesetzentwurf von CDU/CSU für Vereinfachungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der Bundestag berät heute einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der rechtliche Hürden im Miet- und Wohnungseigentumsrecht für die Installation steckerfertiger Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke) beseitigen soll. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:
Günter Krings: „Die Gewinnung von Strom für den Eigenbedarf mit Balkonkraftwerken ist schnell und einfach realisierbar und wird für Kostenersparnis beim Nutzer sorgen. Bei steigenden Strom- und Energiepreisen nimmt die Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen verstärkt zu. Jeder kann seinen ganz persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten – und das fängt bei der Stromgewinnung an. Deshalb möchten wir flächendeckend die Möglichkeit zu einem kostengünstigen Einstieg in die Nutzung Erneuerbarer Energien geben und die aktuellen rechtlichen Hürden für Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beseitigen. Beim Klimaschutz müssen wir die Menschen mitnehmen und das gelingt am besten, wenn jeder selbst aktiv dazu beitragen kann. Mit der Privilegierung von Balkonkraftwerken in § 554 BGB und § 20 WEG machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir korrigieren damit eine unsichere Rechtslage, in der Mieter sich allenfalls auf Treu und Glauben berufen konnten, eine Wohnungseigentumsgemeinschaft solche Solar-Panele am Balkon aber rundweg ablehnen konnte.“
Jan-Marco Luczak: „Als Union wollen wir eine Energiewende für jedermann. Dezentral, unbürokratisch und leicht muss es sein. Mit jedem weiteren Tag, den die Bürgerinnen und Bürger ihren Strom nicht selbst erzeugen können, entstehen ihnen höhere Stromkosten und Klimaschutz wird immer weiter verzögert. Balkonkraftwerke können die Stromkosten im Haushalt unmittelbar reduzieren und die Energiewende wird so individuell erlebbar und positiv besetzt. Im konkreten Einzelfall muss aber immer sichergestellt sein, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist und ein Gebäude nicht verunstaltet wird. Auch darf eine Investition des Eigentümers zum Beispiel in eine Photovoltaikanlage für Mieterstrom auf dem Dach nicht entwertet werden. Mit unserem Gesetzentwurf können wir den Mietern Rechtssicherheit bieten, aber schaffen gleichzeitig eine faire Berücksichtigung der Interessen des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Zwar hat die Ampel jetzt auf unseren Druck hektisch auch einen eigenen, von der Union in zentralen Bereichen abgeschriebenen Gesetzentwurf in Umlauf gebracht. Darauf können wir aber nicht warten. Die Ampel teilt unseren Vorstoß, dann kann sie unserem Gesetzentwurf auch zustimmen.“