Wahlrechtsreform: CDU/CSU erwägt rechtliche Schritte
- Neuregelung juristisch angreifbar
- Vertrauen der Wähler in die Demokratie wird beschädigt
- Union weiterhin gesprächsbereit
Die CDU/CSU-Fraktion erwägt verfassungsrechtliche Schritte gegen die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform. Nach der Abstimmung sagte Fraktionschef Friedrich Merz, denkbar sei eine Normenkontrollklage in Karlsruhe, wofür ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages nötig ist. Die Reform ist nach Einschätzung von Merz nicht nur juristisch angreifbar, sondern beschädigt auch das Vertrauen der Wähler in die Demokratie.
„Diese Reform ist, so wie sie heute von der Ampel verabschiedet worden ist, für uns absolut inakzeptabel,“ erklärt @_FriedrichMerz und @csu_bt-Chef Alexander Dobrindt ergänzt: "Diese Wahlrechts-Manipulation darf keine Anwendung bei einer Bundestagswahl finden." #Wahlrechtsreformpic.twitter.com/CAvRYEwTcH
— CDU/CSU (@cducsubt) March 17, 2023
Merz hatte in der Bundestagsdebatte einen letzten Versuch unternommen, die Koalition zu einer Verschiebung der Abstimmung zu bewegen. So hätte die Chance bestanden, doch noch einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Verkleinerung des Bundestages zu erzielen, den auch die CDU/CSU anstrebt. Sie hatte dafür bereits zwei Vorschläge vorgelegt, die aber bei der Ampel nicht auf Gegenliebe stießen.
Reform muss korrigiert werden
„Wir sind unverändert bereit, mit der Ampel über Kompromisse zu reden“, sagte Merz. Wenn dies nicht gelänge, dann werde die Union „jede sich bietende Gelegenheit nutzen, die Reform wieder zu korrigieren“. Denn mit einer solchen Veränderung der Spielregeln der Demokratie „kann man sich nicht abfinden“.
Zum ?-Beschluss der #Wahlrechtsreform sagt @_FriedrichMerz: „Die Abschaffung der Grundmandatsklausel ist ein zusätzliches zutiefst politisches & demokratisches Problem.“ Die Mechanik dieses ?-Wahlrechts betreffe nicht nur Bayern, sondern praktisch alle Teile Deutschlands. pic.twitter.com/1t0nGbNN8z
— CDU/CSU (@cducsubt) March 17, 2023
Die Kritik an der Reform bezieht sich auf zwei Punkte. So kann zum einen nicht jeder Direktkandidat, der seinen Wahlkreis gewonnen hat, tatsächlich in den Bundestag einziehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Direktmandate von der Zahl der Zweitstimmen gedeckt ist. Zum anderen wird die Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie besagt, dass Parteien, die mindestens drei Direktmandate erzielt haben, in den Bundestag einziehen können, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreicht haben.
„Manipulation“ und „Missbrauch“
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von Manipulation und Missbrauch. Die Ampel habe sich ein Wahlrecht geschnitzt, das ihre eigenen Koalitionäre bevorzuge. In der Folge werde sich die Zusammenarbeit im Parlament verschlechtern, prognostizierte Dobrindt. Er kündigte an, das Verfassungsgericht anzurufen.
"Was wir hier heute erleben, das ist keine Reform. Das ist ein Akt der Respektlosigkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern, der Opposition und der Demokratie an sich!" @csu_bt-Chef Dobrindt findet deutliche Worte für das undemokratische Ampel-Wahlrecht. pic.twitter.com/BWT68AhbY7
— CSU im Bundestag (@csu_bt) March 17, 2023
Friedrich Merz will der Fraktion das Verfahren der Normenkontrollklage vorschlagen. Die Unionsfraktion kann das erforderliche Quorum von einem Viertel der Abgeordneten erreichen, wenn 184 ihrer Politiker mitstimmen. Besonders kritisch sieht der Fraktionsvorsitzende die Tatsache, dass Regionalparteien künftig überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, in den Bundestag einzuziehen, wenn sie nicht in der gesamten Bundesrepublik fünf Prozent erreichen.