Unabhängigkeit der Kommission zu § 218 StGB ist elementar
Kommission startet mit einer schweren Hypothek
Zur Benennung der Mitglieder der Kommission zur Überprüfung des Abtreibungsrechts von Gesundheits-, Frauen- und Justizministerium erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und die zuständige Berichterstatterin, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Günter Krings: „Die Kommission startet mit einer schweren Hypothek. Die Vorfestlegung von Ministerin Paus auf eine Streichung von Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist eine Bürde für die Kommissionsmitglieder. Wenn die Arbeit der Kommission zu einem seriösen Ergebnis führen soll, muss sie unabhängig von den überzogenen ideologischen Forderungen der Ministerin alle rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs in den Blick nehmen. Nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Mütter, sondern auch das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Lebensrecht und die Entwicklung des ungeborenen Kindes müssen dabei eine maßgebliche Rolle spielen.“
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir haben in Deutschland eine kluge Regelung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frau sichert und zugleich das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und Hilfen im Schwangerschaftskonflikt zur Sprache bringt. Diese Regelung setzt vor allem mit der Beratungspflicht das Schutzkonzept zugunsten des Kindes, das das Bundesverfassungsgericht aus dessen Lebensrecht abgeleitet hat, wirksam um. Dabei ist auch die Verortung im Strafgesetzbuch von Bedeutung, von der Abbrüche in den ersten zwölf Wochen bei Einhaltung von Beratungs- und Wartepflicht bereits heute ausdrücklich ausgenommen sind. Dieses Schutzniveau darf nicht weiter unterschritten werden. Ich vertraue hier auf den Sachverstand der Expertinnen und Experten, dies auch der Regierung klarzumachen.“