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Bild mit einer Gruppe von Rentnern
(Quelle: picture alliance / Jürgen Effner)

Härtefallfonds für Ostrentner, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer endlich umsetzen

Bundesregierung will Gelder für Betroffene streichen

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer. Dazu erklären der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Christoph de Vries sowie die zuständige Berichterstatterin Ottilie Klein:

Stephan Stracke: „Die Ampelregierung will ihr fehlendes Engagement verschleiern, indem sie den Bundesländern ein Scheitern des Fonds in die Schuhe schieben will. Das ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht für die Betroffenen. Bürger aus den neuen Bundesländern, Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer haben in hohem Maße zu unserem Wohlstand und unserer Wirtschaftsleistung beigetragen. Deshalb ist es nur angemessen, wenn sie Leistungen aus dem von uns geplanten Fonds erhalten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, den Fonds noch in diesem Jahr umzusetzen. Selbst wenn es dieses Jahr nicht gelingen sollte, dann muss der Bund zumindest seinen Anteil aus dem Fonds zur Verfügung stellen.“

Christoph de Vries: „Die wichtige Bevölkerungsgruppe der Spätaussiedler ist nach wie vor mit Altersarmut konfrontiert, die wir bereits in der letzten Legislatur mit einer Novellierung des Fremdrentengesetzes abwenden wollten. Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat diese notwendige Korrektur strikt abgelehnt. Jetzt hat es die neue Bundesregierung seit Dezember 2021 noch nicht einmal geschafft, den Härtefallfonds als Kompromisslösung umzusetzen. Hinzu kommt, dass Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion aufgrund ihrer familiären Bezüge besonders vom Ukrainekrieg betroffen sind und auf welche nachweislich die Propaganda des Kremls gerichtet ist, um unsere Gesellschaft zu destabilisieren. 

Angesichts der milliardenschweren Entlastungspakete muss die Bundesregierung endlich ihrer Verantwortung für diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen nachkommen.“

Ottilie Klein: „Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte für den Haushalt 2022 eine Milliarde Euro für die Einrichtung eines Härtefallfonds eingestellt. Nachdem die Ampel den vorgesehenen Bundesanteil zunächst um die Hälfte gekürzt hat, nimmt sie jetzt ein Scheitern des Härtefallfonds in Kauf. Dass sie hierfür die Länder verantwortlich macht, ist ein feiges Wegschieben von Verantwortung. Als Union sind wir davon überzeugt, dass Deutschland gegenüber den betroffenen Gruppen eine besondere Verpflichtung hat. Die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Lebensleistung ist uns ein Herzensanliegen. Diese muss sich auch in den finanziellen Entlastungen für Betroffene mit kleinen Renten zeigen. Das Handeln der Bundesregierung hingegen zeigt in diesem Fall wieder: Was sie im Koalitionsvertrag angekündigt hat, setzt sie nicht um.“

Hintergrund:

Bei der Rentenüberleitung im Zuge der deutschen Wiedervereinigung fühlten sich viele Menschen aus den neuen Bundesländern benachteiligt, da ihnen bestimmte DDR-rentenrechtliche Zeiten oder berufsgruppenspezifische Sonderregelungen nicht anerkannt wurden. Auch bei den Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern kam es zu Einschnitten bei ihren Altersrenten, nachdem in Folge des erhöhten Zuzugs in den 1980er Jahren Einschnitte in Renten nach dem Fremdrentengesetz vorgenommen wurden.

Die finanziellen Folgen dieser Regelungen sollten mit einem Härtefallfonds abgemildert werden. Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung hatte hierfür im Haushalt 2022 eine Mrd. Euro bereitgestellt. Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Die Ampelregierung hatte diese Mittel des Bundes um die Hälfte gekürzt. Es sind zudem keine Anstrengungen des Bundes ersichtlich, den Fonds in diesem Jahr tatsächlich umzusetzen. Für das kommende Jahr will die Ampel sämtliche Gelder streichen, weil es keine Einigung mit den Bundesländern gegeben habe. Die Betroffenen könnten dann keine Zahlungen mehr erwarten.