Kinderschutz geht über Datenschutz
- Kindesmissbrauch im Internet wirksam bekämpfen
- IP-Adressen speichern - Digitale Beweismittel sichern
- Ampel muss gerichtlichen Spielraum ausschöpfen
Kindesmissbrauch ist eines der übelsten Verbrechen überhaupt. Die Täter sind schwer zu fassen. Bei den Ermittlungen helfen aber die Spuren, die sie im Netz hinterlassen. Deshalb ist es gut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) es erlaubt hat, IP-Adressen befristet zu speichern. Die Unionsfraktion fordert die Regierung auf, schnellstmöglich ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Denn: Kinderschutz geht über Datenschutz.
Was ist eigentlich das rechtliche Problem?
Über die Speicherung von Kommunikationsdaten streiten Politik und Justiz seit Jahren. Damit ist gemeint, dass Telekom-Anbieter vorsorglich speichern, wer mit wem wann und von wo aus im Netz kommuniziert. Das dient dem guten Zweck, Schwerverbrechern das Handwerk zu legen. Problem allerdings: Dabei werden die Daten unbescholtener Bürger gleich mitgespeichert.
Deshalb hat der EuGH diese Art der Datenspeicherung gekippt. Die gute Nachricht allerdings: Er erlaubt, für eine befristete Zeit IP-Adressen zu speichern, d.h. die Adressen, unter denen Computer im Netz gefunden werden können.
Was muss jetzt geschehen?
Die Ampel-Koalition muss zügig eine Regelung erarbeiten, die vor Gericht Bestand hat. Und die den Ermittlern in der Praxis hilft, den Verbrechern auf die Spur zu kommen. Eine entschlossene Bekämpfung von Missbrauch im Netz – das sind wir unseren Kindern schuldig!
Was hat es mit den IP-Adressen auf sich?
IP-Adressen sind oft die wichtigsten, manchmal die einzigen digitalen Beweismittel bei der Ermittlung von Straftätern. Denn IP-Adressen lassen sich konkreten Personen zuordnen. Ohne eine Speicherpflicht werden diese digitalen Beweise einfach gelöscht. Und mit ihnen verschwinden die Spuren zu den Personen, die sich dahinter verbergen. In den vergangenen fünf Jahren war das 19.000 Mal der Fall.