Täteridentifizierung muss bei schweren Taten ermöglicht werden
Vom EuGH gelassener Spielraum muss ausgeschöpft werden
Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag seine Entscheidung zur Speicherung von Verbindungsdaten verkündet. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Der Europäische Gerichtshof lässt dem Gesetzgeber noch die Möglichkeit, die sogenannten IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität – wie Kindesmissbrauch – speichern zu lassen. Die Bundesregierung muss nun unverzüglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen. Ein Zögern und Zaudern der Ampel-Regierung bei diesem Thema gehen zu Lasten unserer Kinder. In den letzten fünf Jahren konnten 19.150 Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch, die den deutschen Behörden allein von US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) übermittelt wurden, nicht aufgeklärt werden, weil die IP-Adresse bei den Providern nicht mehr vorhanden war. Dies muss für die Regierung ein Alarmsignal sein. Das Internet darf nicht zum rechtsfreien Raum werden. Wir dürfen bei schweren Verbrechen nicht auf effektive Ermittlungsansätze verzichten. Täter schwerer Verbrechen müssen auch im Internet von den Ermittlern identifiziert werden können. Der heutige Weltkindertag sollte die Ampel-Parteien in der Bundesregierung endlich aufrütteln. Kinderschutz bedeutet, dass der Staat gerade die jungen Menschen besser schützt, die in besonderer Weise seine Hilfe brauchen. Mit feierlichen Sonntagsreden ist ihnen nicht geholfen. Die Luxemburger Richter haben der Regierung gezeigt, welchen Handlungsspielraum sie zur Rettung von Kindern vor Missbrauch hat. Sie muss ihn jetzt endlich nutzen.“