Ampel-Vorschläge für Wahlrechtsreform sind klar verfassungswidrig
Zwischenbericht der Wahlrechtskommission kommt zu früh
Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat am 30. August 2022 ihren Zwischenbericht beschlossen. Dazu erklären der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling, und die Co-Vorsitzende der Wahlrechtskommission Nina Warken:
Heveling: „Der Zwischenbericht enthält zwar detaillierte Vorschläge zur Reform des Wahlrechts, insbesondere auch zur Verkleinerung des Bundestages. Insgesamt ist die Wahlrechtskommission aber ihrem Auftrag nicht gerecht geworden. Die Suche nach einem Konsens ist leider ausgeblieben, weil die Ampel-Fraktionen die Wahlrechtskommission offenbar als Organ zur Exekution ihres Koalitionsvertrages betrachten. Ihren Vorschlag für eine Verkleinerung des Bundestages haben sie nicht einmal offiziell in die Kommission eingebracht, sondern lediglich als Zeitungsbeitrag lanciert. Mit ihrem im Koalitionsvertrag festgelegten Ziel, das Wahlrecht innerhalb eines Jahres zu reformieren, hat sich die Koalition jedenfalls unnötig selbst unter Druck gesetzt. Das Ergebnis sind Vorschläge zur Verkleinerung des Bundestages, die aus unserer Sicht klar verfassungswidrig sind. Das gilt namentlich für den Vorschlag, dass Kandidatinnen und -kandidaten auch dann ein Mandat erringen können, wenn sie nicht die meisten Stimmen in ihren Wahlkreisen erhalten.“
Warken: „Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, ein reformiertes Wahlrecht nicht nur verständlich zu gestalten, sondern auch so, dass vorhersehbar ist, welche Kandidatinnen oder Kandidaten aus den Wahlkreisen in den Bundestag einziehen. Auch andere Themenfelder, etwa zur paritätischen Besetzung des Bundestages mit Männern und Frauen und zur Absenkung des Wahlalters, werfen noch zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die nicht ausreichend geklärt sind. Der Zwischenbericht kommt daher zu früh. Wir hätten uns mehr Zeit gewünscht, um konsensuale Lösungen zu finden.“