Bei den Jobcentern darf kein Chaos entstehen
Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass aus der Ukraine geflohene Kriegsflüchtlinge ab dem 1. Juni Grundsicherung beziehen können. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:
"Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II erhalten. Die Bearbeitung der Anträge und die Integration in den Arbeitsmarkt dürfte für die Jobcenter personell und organisatorisch zum Stresstest werden. Hier darf kein Chaos entstehen. Die Mehrheit der Geflüchteten sind Frauen mit Kindern, die große Härten erlebt haben. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie jetzt alle notwendigen Vorbereitungen trifft, damit der Übergang in die Grundsicherung reibungslos erfolgt und keine Lücken in der Versorgung und Unterstützung der Geflüchteten entstehen."