Faeser muss europarechtliche Vorgaben zur Registrierung der Kriegsflüchtlinge konsequent umsetzen
Eine systematische Registrierung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Deutschland findet weiterhin nicht statt. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:
„Die systematische Registrierung der Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland ist die zentrale Voraussetzung dafür, bundesweit für eine gute Aufnahme und Integration sorgen zu können. Nur wenn der Staat die Kontrolle über die Migration und die Steuerung der Integration behält, ist eine Überlastung einzelner Kommunen zu verhindern. Die Bundesinnenministerin weiß dagegen schlicht nicht, wer in unser Land kommt und wo besonderer Integrationsbedarf besteht. Dabei ist die Bundesregierung zur Registrierung rechtlich verpflichtet. Artikel 10 der Massenzustromrichtlinie verpflichtet die EU-Staaten zum Aufbau eines Registers. Laut Artikel 5 sollten die Staaten der Kommission ihre Aufnahmekapazitäten mitteilen. Diese europarechtlichen Vorgaben setzt die Bundesinnenministerin bislang nicht konsequent um. Frau Faeser riskiert damit die Sicherheit von Frauen und Kindern ebenso wie ihre nachhaltige Verteilung und eine vorausschauende Integrationsarbeit in den Kommunen. Die EU-Kommission hat nun nach der Einigung der Innenminister ankündigt, ein europäisches System zur Registrierung auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die deutsche Bundesinnenministerin weiterhin eine systematische Registrierung in Deutschland ablehnt.“