Der Mindestlohn darf nicht zum Spielball der Politik werden
Heil kassiert zu Recht Niederlage bei den von ihm geplanten Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke:
„Mit dem Gesetzentwurf wird der Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Zeitgleich soll die Minijobgrenze auf 520 Euro steigen.
Wir wollen faire Löhne für gute Arbeit und einen effektiven Schutz vor Lohndumping. Deshalb haben wir 2015 den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Es gibt sicherlich gute Gründe dafür, dass die Lohnuntergrenze auf 12 Euro steigen soll. Allerdings sind wir gegen einen politischen Mindestlohn.
Bei der Vorstellung der Mindestlohnkommission im Februar 2015 betonte die damalige SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dass man keinen politisch festgesetzten Mindestlohn wolle. Die unabhängige Kommission solle selbst über künftige Anpassungen der Lohnuntergrenze entscheiden. Sonst, so Nahles, öffne man ‚Willkür und Populismus Tür und Tor‘.
Entgegen der Versicherungen bei der Einführung des Mindestlohns steigt die links-gelbe Koalition jetzt in einen Überbietungswettbewerb ein. Der Mindestlohn droht zu einem politischen Spielball zu werden. Die Lohnfindung liegt in einer sozialen Marktwirtschaft in den Händen der Sozialpartner. Dort ist sie gut aufgehoben. Mit der Festsetzung des Mindestlohns auf 12 Euro werden die Sozialpartner entmachtet. Mehr als 100 Tarifverträge werden ausgehebelt. Damit schwächt die links-gelbe Regierungskoalition die Sozialpartnerschaft, obwohl sie sich in ihrem Koalitionsvertrag gerade die Stärkung der Tarifpartnerschaft auf die Fahne geschrieben hat.
Aus Respekt für die tarifvertraglichen Regelungen bedarf es zumindest einer Übergangsfrist, damit die Sozialpartner ausreichend Zeit zur Anpassung haben. Bei der Einführung des Mindestlohns gab es eine Übergangsfrist. Was damals richtig war, muss auch jetzt gelten.
Eine Niederlage muss Bundesarbeitsminister Heil bei der von ihm geplanten massiven Verschärfung der Aufzeichnungspflichten verzeichnen. Er wollte elektronische Zeiterfassungssysteme und tagesaktuelle Aufzeichnungspflichten für viele Branchen, private Arbeitgeber und Vereine einführen. Das wäre ein absurder zusätzlicher Aufwand ohne echten Zusatznutzen gewesen. Nach massiver Kritik aus der Wirtschaft und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion musste Bundesarbeitsminister Heil die Notbremse ziehen und seine Pläne komplett aufgeben. Dies zeigt: Opposition wirkt.“