Ermittler brauchen Instrument der Vorratsdatenspeicherung dringend
Bundesjustizminister Buschmann hat angekündigt, das Ermittlungsinstrument der Vorratsdatenspeicherung gesetzlich streichen zu wollen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne wie folgt zitieren:
"Der Vorstoß des Bundesjustizministers zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Seit Jahren bestätigen uns Ermittler immer wieder, wie dringlich sie das Instrument der Vorratsdatenspeicherung bräuchten, um effektiv gegen Kinderschänder und organisierte Kriminalität im Netz vorgehen zu können. Allein im Jahr 2017 konnten 8.400 Hinweise auf Sexualstraftaten gegen Kinder von deutschen Behörden nicht weiterverfolgt werden, weil die Verbindungsdaten schon gelöscht waren. Denn die in Deutschland an sich geltende Vorratsdatenspeicherung ist wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur schwedischen Rechtslage im Jahr 2016 derzeit ausgesetzt. Ermittler sind in der unerträglichen Lage, dass sie missbrauchte und von Missbrauch bedrohte Kinder im Netz sehen, aber nichts unternehmen können, weil die Täter ihre Spuren im Netz verwischen. Die Ampel täte gut daran, eine klare Haltung gegen Kinderpornographie einzunehmen, statt aus Datenschutzgründen den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft zu schwächen. Außerdem brauchen wir dringend eine positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der noch unentschiedenen Rechtsfrage und eine moderate Anhebung der Speicherfristen auf sechs Monate, begrenzt auf IP-Adressen und Portnummern, damit keine Bewegungsprofile erstellt werden können."