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Thorsten Frei
(Quelle: Tobias Koch)

Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse kommen zur richtigen Zeit

Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Dazu können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, gerne wie folgt zitieren:

„Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Bundesnotbremse kommen zur richtigen Zeit. Die Botschaft aus Karlsruhe lautet: Die Politik darf weitreichende Maßnahmen wie eine Bundesnotbremse beschließen, um die Pandemie einzudämmen. Die Politik trägt die Verantwortung für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Infektionsgeschehens. Der Verweis auf angeblich zu enge Grenzen unserer Verfassung führt dabei ins Leere. Mit den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellt sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der von den Ampel-Parteien beschlossenen Verkürzung der Handlungsmöglichkeiten der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes war inhaltlich falsch. Die Ampel-Parteien sollten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts jetzt annehmen und ihren Widerstand gegen eine entschlossene Eindämmung der vierten Pandemiewelle aufgeben. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite muss vom Bundestag schnell beschlossen werden. Auch koordinierte Maßnahmen wie eine weitere Bundesnotbremse sollten für den Instrumentenkasten erwogen werden. Das Grundgesetz bietet ausreichend Spielräume dafür, die aktuelle Notlage wirksam zu bekämpfen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klar gemacht.“