Bestätigung der Bundesnotbremse ist klares Signal aus Karlsruhe
Die Bundesnotbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat nach Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Dazu können Sie den rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, gerne wie folgt zitieren:
„Die einstimmige Bestätigung der Bundesnotbremse ist ein klares Signal aus Karlsruhe, das zur rechten Zeit kommt. In der aktuellen schwierigen Phase der Pandemie gibt das Bundesverfassungsgericht einen klaren verfassungsrechtlichen Rahmen für die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vor.
Zentrale Aussage der Entscheidung ist, dass der Gesetzgeber in einer äußersten Gefahrenlage wie der aktuellen Pandemie zu einschneidenden Maßnahmen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen greifen darf, um den Lebens- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Gleichwohl dürfen einzelne Grundrechte nicht verabsolutiert und ihnen einseitig der Vorrang eingeräumt werden, sondern es muss stets sorgfältig abgewogen und freiheitssichernde Kautelen vorgesehen werden. Darauf haben wir als Union im Gesetzgebungsverfahren mit einem abgestuften Schutzkonzept und der zeitlichen Befristung der Bundesnotbremse gedrungen, die daher in vollem Umfang verfassungskonform und verhältnismäßig war.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Signalwirkung auch für die Frage einer generellen Impfpflicht. Auch hier dürfen die Freiheitsrechte der Ungeimpften nicht absolut gestellt werden, sondern auch die Auswirkungen einer unzureichenden Impfquote auf die Gesundheit und die Freiheit der gesamten Bevölkerung müssen beachtet werden.
Die Inzidenzzahlen und die Belegung der Intensivstationen belegen klar, dass Ungeimpfte die Pandemietreiber sind. Impfen ist der Weg aus der Pandemie. Wenn wir die Impfquote nicht hochbekommen, wird es immer wieder neue Corona-Wellen oder auch neue Mutationen des Virus geben, die dann massive Freiheitseinschränkungen für alle bedeuten. Verfassungsrechtlich und politisch ist eine generelle Impfpflicht daher geboten.
Das falsch verstandene und verabsolutierende Freiheitsdogma der FDP bei der Pandemiebekämpfung steht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Epidemiologisch notwendig und verfassungsrechtlich zulässig wie geboten sind nun harte Schutzmaßnahmen, um das Virus in den Griff zu bekommen."