Impfpassfälschungen: Links-gelbe Änderungen reichen nicht aus
Der Deutsche Bundestag hat heute die Änderungen der links-gelben Koalition zum Infektionsschutzgesetz beschlossen und den Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen abgelehnt. Hierzu äußerte sich der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
„Leider reichen auch die hektisch vorgenommenen links-gelben Nachbesserungen am Infektionsschutzgesetz nicht aus. Die dramatische Verschärfung der Pandemie macht es erforderlich, dass wir schnell und konsequent Schutzmaßnahmen gegen das Virus ergreifen können. Richtig wäre es gewesen, die epidemische Lage zu verlängern. Damit hätten wir auf den bekannten und bewährten Instrumentenkasten des § 28a Infektionsschutzgesetz zurückgreifen können. Das wäre der einfachere und rechtssichere Weg gewesen. Dass Links-Gelb die Verlängerung der epidemischen Lage verweigert, ist ein fatales Signal. Denn es suggeriert, dass die Pandemielage gar nicht so schlimm sei. Das Gegenteil ist der Fall. Nie war die Lage besorgniserregender als jetzt. Die Diskussion der letzten Wochen hat viele Menschen verunsichert, die Ampel hat ihre erste Nagelprobe nicht bestanden.
Die links-gelben Gesetzesänderungen zur Bestrafung von Impfpassfälschungen sind viel zu zaghaft. Wer Impfpässe fälscht oder solche Fälschungen benutzt, gefährdet wissentlich das Leben und die Gesundheit anderer Menschen und erschüttert das Vertrauen der Gesellschaft in die Bekämpfung der Pandemie. Ein solches Unrecht wiegt schwer und muss hart bestraft werden. Zwar hat die Ampel viele Formulierungen aus dem Gesetzentwurf der Union übernommen, aber die Kopie reicht nicht an unser Original heran. Nach wie vor fehlt es an einer Versuchsstrafbarkeit und auch die Strafrahmen sind für das verwirkte Unrecht nicht ausreichend. Die Gesetzesänderungen sind auch zu undifferenziert. Sie bestrafen falsch zertifizierte Tetanusimpfungen, wo niemand anderes gefährdet wird, genauso wie falsch zertifizierte Coronaimpfungen, die erhebliche Infektionsrisiken bedeuten. Das ist etwas fundamental anderes. Diese Gleichbehandlung ist rechtspolitisch verfehlt und nicht akzeptabel.“