Hospitalisierungsrate als Indikator für Schutzmaßnahmen
Zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am frühen Nachmittag beschließen will, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Hennrich:
„Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens sollen die Bundesländer künftig insbesondere berücksichtigen, wie hoch die Auslastung in den Kliniken ist – bekannt ist dieser Wert auch als Hospitalisierungsrate. Aber auch weitere Kriterien müssen mit einbezogen werden, wenn es auf Landesebene darum geht zu entscheiden, welche Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ergriffen werden sollen. Dazu gehören etwa die Anzahl der Neuinfektionen oder die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen. Dass die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz nicht mehr der wesentliche Parameter für die Schutzmaßnahmen gegen Corona sein kann, erachte ich vor dem Hintergrund des großen Impffortschritts als wichtig und richtig. Die nun vorgesehene Neuregelung im Infektionsschutzgesetz diskutieren wir heute im Deutschen Bundestag als eine an das sogenannte Aufbauhilfegesetz 2021 angehängte Ergänzung.“