Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag
Fortschritte im Reformprozess der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten notwendig
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Dazu können Sie die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, wie folgt zitieren:
„Karlsruhe hat Klarheit geschaffen. Das Bundesverfassungsgericht bleibt seiner Linie treu: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Recht bekommen, dass die Anhebung des Rundfunkbeitrags angemessen und vertretbar ist. Die vorläufige Erhöhung auf 18,36 Euro entspricht der Empfehlung der unabhängigen Finanzkommission KEF. Umso mehr wächst nun aber die Verantwortung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, ihrem Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag vollumfänglich nachzukommen und gleichzeitig effizient mit den Mitteln umzugehen. Es muss weitere erkennbare Fortschritte in ihrem Reformprozess geben. Da ist weiterhin Luft nach oben.“