Grüne und SPD haben bei Kinderrechten im GG den Bogen überspannt
Zum Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten ins GG können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei gern wie folgt zitieren:
„Wir haben in insgesamt zehn Runden unter Federführung der Bundesjustizministerin versucht, zu einer guten Einigung der die Regierung tragenden Fraktionen sowie der Grünen und der FDP zu kommen. Das ist nicht geglückt. Dabei hätten wir nicht nur unserem unter erheblichen Zugeständnissen erzielten Koalitionskompromiss zugestimmt, der unserer Meinung nach dafür gesorgt hätte, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern. Darüber hinaus haben wir am 31. März auch einen weiteren von der Ministerin vorgelegten Kompromissvorschlag mitgetragen, der eine tragfähige Lösung und ein ausgestreckter Arm hin zur Opposition war. Die weiteren Vorstellungen ganz besonders der Grünen, aber auch der SPD, waren allerdings mit uns nicht zu machen. Denn Überlegungen, zusätzlich zu Kinderrechten noch ein weiteres Staatsziel zu verankern, haben den Bogen überspannt: Diese Maßnahme hätte mittel- und langfristig eine massive Unsicherheit bei der Reichweite von Elternrechten in der Rechtsprechung zur Folge – da machen wir nicht mit.
Mit dem kalkulierten Scheitern der Verhandlungen wurde von Grünen und SPD gestern Abend eine wichtige Chance verspielt: Der bereits ausgehandelte Koalitionskompromiss hätte dafür gesorgt, dass Kinderrechte in der Verfassung sichtbar geworden wären, ohne die Rechte von Eltern zu schmälern. Die ausufernden Vorstellungen ganz besonders der Grünen, aber auch der SPD, waren allerdings mit uns nicht zu machen. Denn hinter der Definition der Kinderrechte als Staatsziel steht letzten Endes ein anderes Verständnis des Verhältnisses von Staat, Eltern und Kindern zueinander: Die staatliche Lufthoheit über den Kinderbetten, wie sie SPD und Grüne wollen, ist mit uns nicht zu machen.“