Stephan Mayer: "Wir haben sehr frühzeitig die Praktiker der Kommunen und der Länder mit einbezogen"
Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters vorstellen kann. Dieser Titel mutet ja auf den ersten Blick zugegebenermaßen etwas technisch an, aber da trügt der Schein sehr deutlich; denn die praktische Relevanz dieses Gesetzes ist enorm.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!)
Die Flüchtlings- und Migrationskrise hat uns sehr schonungslos vor Augen geführt, dass die Aussagekraft des heutigen Ausländerzentralregisters, mal vorsichtig formuliert, sehr überschaubar und durchaus verbesserungsbedürftig ist. Das ist nicht die Schuld der über 550 Ausländerbehörden, die wir in Deutschland haben, sondern das liegt an der Struktur des jetzigen Ausländerzentralregisters. Oftmals waren Personen, auch aufgrund von Umzug, doppelt gemeldet, sprich: Die Angaben waren doppelt verfügbar. Es war oftmals nicht registriert, dass Personen Deutschland mittlerweile wieder verlassen haben. Dafür waren die Daten von Personen, die sich mittlerweile in Deutschland aufgehalten haben, im Ausländerzentralregister nicht gespeichert. Es gab Inkonsistenzen, es gab Redundanzen, es gab, wie gesagt, Dopplungen. Deshalb ist dieses Unterfangen, das Ausländerzentralregister aussagefähiger und aussagekräftiger zu machen, aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Unterfangen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir sind bei diesem Gesetzentwurf nach dem Motto vorgegangen: Erst der Inhalt, dann die Paragrafen. Sprich: Wir haben sehr frühzeitig die Praktiker der Kommunen und der Länder mit einbezogen – in Form von Arbeitsgruppen, in Form eines Gesetzgebungslabors – und diesen Gesetzentwurf, den ich Ihnen heute eben vorstellen darf, weiterentwickelt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters zu einem zentralen Ausländerdateisystem für alle über 550 Ausländerbehörden, für alle Behörden, die Zugriff auf das Ausländerzentralregister haben, ein enormer Mehrwert geschaffen wird. Ein erheblicher Fortschritt wird sein, dass in Zukunft die Dokumente, beispielsweise ein Asylbescheid, ein Urteil, aber auch der Scan eines Ausweises, zentral digital gespeichert werden. Heute ist es so, dass häufig in Papierform Kopien von einer Ausländerbehörde zur nächsten geschickt werden müssen. Mit dieser zentralen digitalen Speicherung von wichtigen Originaldokumenten wird der Zugang deutlich erleichtert, vor allem auch beschleunigt. Gerade beispielsweise auch am Wochenende oder außerhalb der normalen Öffnungszeiten ist damit ein schnellerer Zugriff der entsprechenden Behörden auf diesen zentralen Datenbestand möglich.
Natürlich erfolgt dies unter hoher Achtung des Datenschutzes. Sprich: Es dürfen nur befugte Personen Zugriff nehmen auf das Ausländerzentralregister, und es wird eben entsprechend auch gespeichert, wer konkreten Zugriff auf diese Daten nimmt. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies, was die Steuerung von Migration und auch die Aussagekraft der Migrationsstatistiken anbelangt, ein sehr wichtiger Mehrwert ist.
Wie gesagt, die Datenqualität insgesamt wird durch dieses Gesetz erheblich erhöht, die Aussagekraft des Ausländerzentralregisters wird deutlich erhöht. Deshalb darf ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, bitten, diesen Gesetzentwurf natürlich sehr akribisch, sehr ernsthaft zu überprüfen; aber, wie gesagt, es kommt aus meiner Sicht wirklich darauf an, dass wir mit dieser Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters einen erheblichen Schritt nach vorne gehen, was den Anspruch anbelangt, eine professionelle und effektive Asyl- und Migrationspolitik betreiben zu können, weil es einfach so ist, dass die Inhalte des Ausländerzentralregisters von ganz entscheidender Bedeutung für asyl- und ausländerrechtliche Verfahren und in der Folge auch für entsprechende Entscheidungen sind.
Ich sage abschließend auch ganz deutlich: Es ist nicht zuletzt im Interesse beispielsweise auch der Asylantragsteller, dass der Zugriff der entsprechenden Behörden schneller und sicherer vonstattengeht, um dann auch schnellere Entscheidungen zutage fördern zu können.
Ich bitte um eine seriöse, intensive, aber auch zeitnahe Befassung mit diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)