Andrea Lindholz: "Eine gute Kontrolle der Nachrichtendienste ist wichtig"
BND-Gesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 um. Dazu sind wir auch bis zum 31. Dezember verpflichtet. Ja, das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil einen Paradigmenwechsel vollzogen. Auch Ausländer im Ausland können sich in bestimmten Fällen auf die Abwehrrechte des Grundgesetzes berufen, und wer zum Beispiel als Journalist oder Anwalt Berufsgeheimnisse trägt, ist vor der Überwachung grundsätzlich geschützt.
Man kann das, wie die AfD heute, kritisieren, dass das sozusagen nicht an der deutschen Grenze haltmacht; man kann es aber auch verstehen; denn in einer digitalen Welt – um es einfach auszudrücken – haben wir auch technische Möglichkeiten, die weit über die Grenzen hinausgehen. Alles ist fließender geworden. Insofern ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch nachvollziehbar.
Unser Gesetzentwurf schafft für die strategische Auslandsfernmeldeaufklärung eine Rechtsgrundlage, die – und da darf ich Herrn Professor Dietrich aus der Anhörung zitieren – „unter den Gesichtspunkten der Rechtsstaatlichkeit im internationalen Vergleich eine Vorbildfunktion einnehmen kann“.
Die Einhaltung dieser Vorgaben bei der Ausland-Ausland-Überwachung kontrolliert der neue Unabhängige Kontrollrat, quasi das Herzstück dieser Reform. Der Unabhängige Kontrollrat besteht aus Bundesrichtern und Bundesanwälten. Er verfügt mit seiner neuen Struktur über eine größere Qualität und auch über eine technisch deutlich mehr ausgeweitete Expertise als das Vorläufergremium.
Die Mehrheit der Sachverständigen hat uns in der Anhörung auch bestätigt, dass wir mit diesem Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja!)
– Mehr geht immer. – Dass wir dieses komplexe Gesetzgebungsverfahren nun so zügig auf den Weg bringen konnten – das ist wirklich schnell und zügig gewesen –, ist keine Selbstverständlichkeit.
Es ist heute schon oft Danke schön gesagt worden. Danke auch den Kollegen von der SPD! Ein besonderer Dank geht aber an Roderich Kiesewetter, den neuen Vorsitzenden unseres Gremiums,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
für das gute Verhandlungsergebnis und vor allen Dingen für die gute Zusammenarbeit. Er arbeitet wie sein Vorgänger Armin Schuster parteiübergreifend eng und vertrauensvoll mit allen zusammen; ich glaube, das kann man sagen. Wir sind uns vielleicht nicht immer in allem einig. Aber genau das ist der richtige Weg, um Vertrauen auch in diesen sensiblen Sicherheitsbereichen zu schaffen.
Allen anderen Kollegen danke ich auch dafür, dass wir in diesem Gremium, glaube ich, eine besondere Art der Zusammenarbeit haben, auch über Parteigrenzen hinweg. Sie ist gut, sie ist sachlich orientiert. Man muss heute nicht mit allem einverstanden und zufrieden sein. Aber ich glaube, die Arbeit in unserem Gremium ist geprägt von einem großen und guten Miteinander. Ich denke, das ist auch für den BND sowie für alle Nachrichtendienste sehr, sehr wichtig.
Der BND kann mit dem Ergebnis leben. Es wird jetzt um die technische Umsetzung gehen. Die wird nicht einfach. Aber wenn wir das heute beschließen, kann auch damit zügig begonnen werden.
Für uns als Parlamentarier ist es wichtig, dass das Parlamentarische Kontrollgremium seine zentrale Stellung als Kontrollorgan für die Nachrichtendienste des Bundes behält. Das Gesetz stärkt in einem ersten Schritt die Rolle des PKGr. Wir werden die Mitglieder des Unabhängigen Kontrollrats auswählen. Der Unabhängige Kontrollrat muss uns auch regelmäßig berichten. Trotzdem müssen wir im Kontext dieses neuen Gefüges als Parlamentarisches Kontrollgremium gut auf uns achtgeben. Auch ich gehe davon aus, dass wir in der Zukunft vielleicht noch die eine oder andere Änderung zur Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Angriff nehmen werden.
Eine gute Kontrolle der Nachrichtendienste ist wichtig. Sie sorgt für Rechtssicherheit und Vertrauen in die Arbeit der Nachrichtendienste. Gleichzeitig müssen unsere Nachrichtendienste ein vertrauenswürdiger Partner bleiben. Aber eine rundum zuverlässige parlamentarische Kontrolle dient der Qualitätssicherung und der Akzeptanz unserer Nachrichtendienste.
Wir haben nach dem NSA-Skandal das Parlamentarische Kontrollgremium mit einer umfassenden Reform massiv gestärkt. Der Ständige Bevollmächtigte und sein Team, denen ich heute ebenfalls für die Arbeit danken möchte, haben sich als sehr schlagkräftig und für unsere Arbeit sehr wichtig herausgestellt. Wir können wirklich sehr froh sein, dass diese Reform damals so auf den Weg gebracht worden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Bundesverfassungsgericht hat uns aber nicht nur aufgegeben, das Gesetz zu ändern und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, sondern es hat ganz klar die herausragende Bedeutung des BND für die Sicherheit in Deutschland in seinem Urteil betont. Informiertes Regierungshandeln im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung braucht leistungsfähige Nachrichtendienste. Daher möchte ich mich heute auch beim BND und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die nächste Woche ihr 65. Jubiläum feiern, aber damit noch nicht in Rente gehen dürfen; denn wir brauchen sie. Vielen Dank für Ihre Arbeit!
(Beifall bei der CDU/CSU)