Verbraucherschutz und Barrierefreiheit gehören zusammen
Bundesregierung beschließt Barrierefreiheitsgesetz
Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:
Peter Weiß: „Mit dem neuen Gesetz werden Produkte und Dienstleistungen festgelegt, die künftig barrierefrei hergestellt, vertrieben, angeboten oder erbracht werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Notebooks, Geldautomaten, Ticketautomaten, Mobiltelefone, Internetzugangsdienste, Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Books und der Online-Handel. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung ist dies ein wichtiges Signal, dass Verbraucherschutz und Barrierefreiheit zusammengehören.“
Wilfried Oellers: „Für Kleinstunternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten und erbringen möchten, wird ein Beratungsangebot bei der Bundes-fachstelle Barrierefreiheit geschaffen. Denn es ist wichtig, Akzeptanz für dieses Gesetz zu schaffen. Zudem stärken wir den Verbraucherschutz: Es wird eine Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen geben, für die die Bundesländer zuständig sein sollen. Dabei werden sie bundesweit von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Bundesnetzagentur unterstützt. Zur besseren Rechtsdurchsetzung sind unter anderem Schlichtungsverfahren für die Verbraucher und ein Verbandsklagerecht für bestimmte anerkannte Verbände und qualifizierte Einrichtungen vorgesehen.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz kommen wir bei unserem Ziel einer barrierefreien Gesellschaft weiter voran. Bei diesen Anstrengungen dürfen wir aber nicht stehen bleiben und werden weitere Schritte angehen.“