Marco Wanderwitz: Die Bewältigung der Coronapandemie ist eine gesamt-staatliche Aufgabe
Redebeitrag zum Thema Schule: Luftfilter, Digitalisierung, Förderung
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Seit 20. Oktober ist die Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ in Kraft; es geht um stationäre Anlagen. Sie liegt im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, und deswegen spreche ich heute zu diesem Programm.
Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen, Unternehmen, sofern die Finanzierung durch Beteiligung oder auf sonstige Weise zu mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen erfolgt, institutionelle Zuwendungsempfänger des Bundes sowie Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen.
Ergo gehören auch Schulen zum Empfängerkreis, wenn sie über eine oben so genannte stationäre raumlufttechnische Anlage verfügen. Und das tun nicht wenige Schulen, insbesondere die, die neu gebaut worden oder saniert worden sind. Und diese Anlagen auf- und umzurüsten, das fördern wir mit einem Programmvolumen von 500 Millionen Euro, einer halben Milliarde. Damit rechnen wir uns aus, dass wir ungefähr 10 000 solcher Anlagen auch in Schulen kurzfristig um- und aufrüsten können.
(Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]: Wie viele Schulen denn? – Gegenruf der Abg. Dr. Birke Bull-Bischoff [DIE LINKE]: 14! – Gegenruf des Abg. Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]: 14 Schulen, okay!)
– Hören Sie doch erst mal zu, und schreien Sie nicht dazwischen. Sie können noch was lernen.
(Zuruf der Abg. Dr. Birke Bull-Bischoff [DIE LINKE])
Mittlerweile haben wir eine Vielzahl von Anträgen beim BAFA, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das dieses Programm administriert. Darunter sind auch Schulen. Das Programm ist, wie gesagt, gerade erst angelaufen; am 20. Oktober ist es gestartet. Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch nicht wenige Schulen darunterfallen.
Wir können uns zudem vorstellen, wenn uns der Haushaltsgesetzgeber diesen Rahmen ermöglicht oder wir anderweitig Lösungen finden, dass wir in einer zweiten Stufe möglicherweise auch den Neubau solcher stationärer Anlagen fördern können und damit noch mehr Schulen die Möglichkeit hätten, hier zu beantragen.
Warum fördern wir nun nur feste raumlufttechnische Anlagen? Weil das Ziel dieses Programms ist, die Aerosole aus den Gebäuden zu befördern, ohne zwangsläufig in regelmäßigen kurzen Abständen lüften zu müssen, und mobile Geräte können genau das nicht. Sie wälzen die Luft nur um und bringen weder Frischluft von außen rein noch die Raumluft nach außen.
Deswegen sind es zwei Paar Schuhe. Das Paar Schuhe, das wir fördern, ist die wirksamere Maßnahme. Ein gewisser Nachhaltigkeitsgedanke spielt dabei natürlich mit; denn es geht ja nicht nur um Aerosole, sondern auch darum, beispielsweise CO2 aus der Luft filtern zu können und damit, wenn wir bei Schulen bleiben, den Schülerinnen und Schülern eine bessere Konzentration zu ermöglichen, wenn regelmäßiger Frischluft zugeführt wird. Deswegen haben die moderneren Schulen, von denen ich am Anfang sprach, beispielsweise die Oberschule in meiner Heimatstadt Hohenstein-Ernstthal, die wir vor wenigen Jahren neu errichtet haben, eine raumlufttechnische Anlage.
(Peter Heidt [FDP]: Das eine zu tun, heißt nicht, das andere zu lassen!)
Ich weiß ja nicht, wie das in Ihrem Bundesland ist. Bei uns in Sachsen funktioniert es ganz gut.
Die mobilen Raumlüfter versorgen, wie ich schon sagte, die Räume nicht mit Frischluft, sondern es ist Stoßlüften nötig. Die mobilen Anlagen sind aber auch kostengünstiger, und deswegen will ich an der Stelle auch mal etwas ansprechen, was hier in der einen oder anderen Debatte in den letzten Tagen im Haus ja auch eine Rolle gespielt hat.
Die Bewältigung der Coronapandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe: Bund, Länder und Kommunen. Wir fördern jetzt in einem Bereich, für den die primäre Zuständigkeit nicht unbedingt beim Bund liegt, wenn wir uns mal die Schulen anschauen, die teuren festen Raumluftanlagen. Schulträger sind die Kommunen;
(Peter Heidt [FDP]: Die schwimmen im Geld! Die wissen gar nicht, wohin mit dem ganzen Geld!)
die Hauptverantwortlichkeit für Schule liegt bei den Bundesländern. – Die Kommunen haben, anders als der Bund, die letzten Jahre regelmäßig Überschüsse im kommunalen Finanzierungssaldo gehabt.
(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: So ist es! Sie sollten zuhören, dann lernen Sie was! – Weitere Zurufe)
Deswegen sage ich als Bundestagsabgeordneter, als Mitglied dieses Gremiums, das der Haushaltsgesetzgeber ist: Wir müssen dieser gesamtstaatlichen Aufgabe gemeinsam gerecht werden. Und wenn es vor Ort Schulen gibt, an denen es sich auch wegen der räumlichen Situation lohnt – denn es geht doch genau darum, dass die Geräte entsprechend ordentlich bedient werden müssen; sie können nicht in jedem Raum angewendet werden –, dann ist es Aufgabe der Kommunen als Schulträger, solche mobilen Geräte, die deutlich kostengünstiger sind, anzuschaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein letzter Punkt, Frau Kollegin Höchst, weil Sie ja das Thema „Was macht der Deutsche Bundestag?“ angesprochen haben: Wir haben hier im Deutschen Bundestag die Situation, dass nahezu alle Büros über eine Raumluftumwälzung verfügen. Es gibt einige wenige Büros in einigen wenigen Liegenschaften, die das nicht haben, kleine Büros. Abgeordnetenbüros sind ja, wie wir alle wissen, nicht besonders groß. Und für diese kleinen Büros hat der Ältestenrat beschlossen, dass mobile Geräte angeschafft werden können. Da es kleine Zimmer sind, in denen es schnell auch durch ein Mobilgerät eine Luftumwälzung geben kann, ist das eine sinnvolle Maßnahme. Und der Zusammenhang, den Sie darstellen wollen, ist unredlich und unsachlich.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Nicole Höchst [AfD])