Das Wahlrecht wird ‚wetterfest‘
Reform führt zur merklichen Dämpfung der Bundestagsgröße
Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag in 2./3. Lesung die Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Bundestagsgröße. Dazu erklärt der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ansgar Heveling:
„Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD entscheidet der Deutsche Bundestag am Donnerstag über den Gesetzesentwurf für eine Wahlrechtsreform. Dies ist ein wichtiger Schritt, um ein weiteres unkontrolliertes Anwachsen der Bundestagsgröße zu verhindern.
Das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl bleibt erhalten und wird nur durch maßvolle Veränderungen an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Damit wird es auch für die Zukunft „wetterfest“. Diese Reform stellt eine ausgewogene Lösung dar, die die Lasten einer veränderten Bundestagsgröße gleichmäßig verteilt.
Durch die Kombination aus mehreren, sich wechselseitig in ihrer Wirkung ergänzenden ‚Stellschrauben‘ müssen diese nicht so fest angezogen werden, dass eine davon – um im Bild zu bleiben – abzubrechen droht.
Die Wahlkreise werden (mit Wirkung zur Bundestagswahl 2025) maßvoll von 299 auf 280 reduziert. Die Wahlkreise werden nicht zu groß, so dass die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen erhalten bleibt.
Die faktische Teilverrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten in anderen Ländern reduziert ebenfalls den Ausgleichsbedarf (tritt bereits zur Bundestagswahl 2021 in Kraft). Gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die föderale Ausgewogenheit unseres Bundesparlaments erhalten bleibt.
Schließlich tragen auch die bis zu drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate (ab der Bundestagswahl 2021) zur Reduzierung bei.
Im Ergebnis werden diese Maßnahmen zusammen zu einer merklichen Dämpfung des Größenwachstums des Bundestages führen.“