Dr. Hermann-Josef Tebroke: Es gibt eine Anreizwirkung
Redebeitrag zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Der Klimawandel ist für unsere Welt eine Schicksalsfrage“, so die Bundeskanzlerin 2017 auf der UN-Klimaschutzkonferenz in Bonn. Eine Schicksalsfrage, die sich nicht nur an die Vereinten Nationen richtet, nicht nur an Europa, an die Mitgliedstaaten in Europa. Sie richtet sich an jeden Einzelnen von uns. Wir als CDU/CSU-Fraktion erkennen die Relevanz und die Brisanz des Klimawandels an. Wir engagieren uns gegen die erwarteten Folgen des Klimawandels und gegen die Erderwärmung. Und das tun wir nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen unserer Möglichkeiten, nicht aus der Überheblichkeit heraus, dass wir alleine die Welt retten könnten, wohl aber aus der Einsicht – bei aller Bescheidenheit –, dass es eben auch auf uns ankommt: jetzt und hier und ganz konkret.
Als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele haben wir ein umfassendes, detailliertes Klimaschutzprogramm 2030, in dem es auch darum geht, Beiträge zu einer Verkehrswende, zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr zu leisten. Im Klimaschutzprogramm 2030 heißt es dazu:
Die Bundesregierung wird die Kraftfahrzeugsteuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten …, sodass von dieser eine deutlich stärkere Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Antrieben ausgeht.
Mit dem heute zu entscheidenden Gesetzesvorschlag wird ein Versprechen eingelöst, meine Damen und Herren, ein Zeichen der verlässlichen und kalkulierbaren Politik der Großen Koalition.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Auf die wesentlichen Punkte dieses Gesetzentwurfs haben wir schon in der ersten Lesung Bezug nehmen können. Es geht darum, dass die Steuersätze für CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer mit erhöhter Ausbringungsmenge steigen. Es war uns wichtig, dass die Fahrzeuge, die deutlich geringere Emissionen aufweisen – unter 95 Gramm pro Kilometer –, eine Steuergutschrift erhalten. Wir vereinbaren, dass die Dauer der Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge noch einmal verlängert wird, dass es sich also unter dem Gesichtspunkt der Kfz-Steuer lohnt, in Zukunft Elektrofahrzeuge zu kaufen. Diese Maßnahmen sind zusammen ein starkes Signal für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.
Meine Damen und Herren, wir haben über diesen Gesetzentwurf in der öffentlichen Anhörung, aber auch in den Fraktionssitzungen und den Sitzungen mit dem Koalitionspartner sehr intensiv diskutiert. Auf einige Punkte möchte ich kurz eingehen. Der erste Punkt betraf die Frage, ob die Anreizwirkung der Staffelung eigentlich hinreichend sei. Die Fraktion der Grünen, Herr Schmidt, schlägt vor, auf ein Bonus-Malus-System umzusteigen, um die Anreizwirkung noch einmal zu verstärken. Das ist gerade angesichts des vorgeschlagenen vereinfachten Systems ein etwas komplexeres Verfahren, das vielleicht infrage zu stellen ist. Wir haben, Herr Schrodi, von Mietwagenunternehmen und Unternehmen mit größeren Fuhrparks Rückmeldungen, dass man dort bereits umdisponiert, hin zu emissionsärmeren Fahrzeugen. Man erkennt also sehr wohl: Es gibt eine Anreizwirkung. Wir glauben, dass der Gesetzesvorschlag dem hinreichend Rechnung trägt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir haben über den Verzicht auf die Hubraumkomponente diskutiert. Auch dazu hatten einige Gutachter Hinweise. Tatsächlich muss man davon ausgehen, dass etwas über die Hälfte des Steueraufkommens auf die CO2-Komponente entfällt und nur etwa 10 Prozent auf die reine Hubraumkomponente. Der Rest ist dem Dieselvorteilhaftigkeitsausgleich geschuldet, der sich auch nach dem Hubraum bemisst. Auf die Hubraumkomponente zu verzichten, würde möglicherweise die Steuerbasis destabilisieren, und der gewünschte Effekt ist nicht so groß. Die Dieselkomponente müssen wir anderweitig regeln. Deswegen, glaube ich, ist es gut, zunächst daran festzuhalten.
Wir haben des Weiteren über die Emissionswerte bei den Plug-in-Hybriden diskutiert und sind uns einig, dass da stabilere Daten zu beschaffen sind, damit auch die Emissionswerte, die ja Grundlage für die Steuer sind, verlässlich sind. Da sind wir uns auch mit den Grünen einig.
Die Fraktion der Linken weist darauf hin, dass man vielleicht bei den E-Fahrzeugen doch stärker differenzieren müsse, weil es da auch schwerere und größere gebe, zumindest perspektivisch. Auch das ist sicherlich diskussionswürdig, aber nicht im Rahmen dieser Gesetzesänderung angebracht.
Zuletzt haben wir sehr grundsätzlich – das ist der letzte und entscheidende Punkt, den ich hier ansprechen möchte – über die Frage diskutiert, ob die Kfz-Steuer überhaupt sinnvoll ist, wenn es darum geht, Anreize gegen CO2-Emissionen zu setzen. Fast übereinstimmend haben die Gutachter dargelegt, dass diese Steuer – eigentlich eine Art Haltesteuer – perspektivisch abgeschafft werden sollte und in eine angepasste Energiesteuer oder ein entwickeltes CO2-Bepreisungssystem überführt werden könnte. Ich mache keinen Hehl daraus – auch für die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann ich das so sagen –: Vieles spricht dafür – es hat unsere Sympathie –, diese Kfz-Steuer abzuschaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Allerdings müssen wir die damit verbundenen Konsequenzen sehr sorgfältig prüfen. Wir möchten, dass die Akzeptanz dieser Maßnahmen nicht verloren geht. Über die Verteilungseffekte, die daraus resultieren, wollen wir intensiv diskutieren. Ich lade dazu auch die Vertreter der anderen Fraktionen, insbesondere auch den Koalitionspartner, ein, das im Weiteren zu verfolgen.
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Er ist wohlüberlegt, gut abgewogen und vernünftig. Er bedeutet ein klares Signal, aber er ist auch ein Zwischenschritt auf dem Weg zu noch mehr Anreizen im Sinne einer reduzierten Emission von CO2.
Ich lade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein, sich weiter an der Diskussion zu beteiligen und dem hier vorliegenden Gesetzentwurf aber uneingeschränkt zuzustimmen. Ich bitte um Verständnis, dass wir dem Entschließungsantrag der Grünen nicht folgen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)