Dr. Hermann-Josef Tebroke: Mit emissionsärmeren Fahrzeugen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
Redebeitrag zur zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht zum Pariser Abkommen und zu seinen nationalen Klimaschutzzielen. Wir wollen die Verantwortung für das Klima wahrnehmen. Deshalb hat unser Kabinett vor etwa einem Jahr das Klimaschutzprogramm als ein umfassendes Arbeitsprogramm beschlossen. Es soll darum gehen, insbesondere im Verkehrsbereich Emissionen – davon war bereits die Rede – deutlich zu reduzieren. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden; einige davon sind Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes, den wir zu diskutieren haben. Es geht nicht darum, gegen die Automobilindustrie zu agieren, sondern es geht darum, für die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz zu schaffen, sich für emissionsärmere Fahrzeuge zu entscheiden. Es geht also nicht um Verbote oder Strafabgaben, sondern darum, den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, dass sie mit emissionsärmeren Fahrzeugen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Auf drei wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich kurz zu sprechen kommen.
Der erste Punkt betrifft die Änderung des Steuertarifs in § 9 KraftStG in Verbindung mit einem neu eingefügten § 10b KraftStG. Seit 2009 – Sie wissen das – besteht die Kfz-Steuer eines neu zugelassenen Pkw aus zwei Komponenten: einer Hubraumkomponente und einer CO2-Komponente. Mit diesem Änderungsgesetz soll die CO2-Komponente eine stärkere Gewichtung im Steuertarif erhalten. Die ersten 95 Gramm pro Kilometer bleiben frei. Danach steigt der Tarif in sechs Stufen von 2 Euro auf 4 Euro pro Gramm CO2 je Kilometer.
In den Vorgesprächen zum Gesetzentwurf war es unserer Fraktion wichtig, besonders emissionsarme Fahrzeuge nochmals günstiger zu stellen. Mit dem neu geschaffenen § 10b KraftStG erhalten Käufer eines Neuwagens, der weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aufweist, bis Ende 2024 eine Entlastung in Höhe von bis zu 30 Euro pro Jahr. Wer also ein klimafreundliches Auto kauft, wird – zumal im Vergleich zu den stärker emittierenden Fahrzeugen – zum Teil deutlich weniger Kfz-Steuer zahlen als bisher. Dies ist ein deutliches Signal für den Klimaschutz und – hoffentlich – ein starker Anreiz für den Kauf und dann auch die Produktion emissionsärmerer Motoren. Eine gute Nachricht, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der zweite Punkt betrifft die geplante Änderung in § 3d KraftStG. In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Elektrofahrzeuge zwar auf das Fünffache gestiegen, aber von einer niedrigen Basis aus. Auch wenn in den letzten Monaten die Zulassungszahlen deutlich gestiegen sind, kann das auf gar keinen Fall zufriedenstellen. Deshalb unterstützen wir als Fraktion die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Erstzulassungszeitraums für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektroautos. Das heißt, wer sich bis Ende 2025 ein Elektroauto kauft, wird bis Ende 2030 weiter von der Kfz-Steuer komplett befreit – auch dies ein deutliches Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der dritte Punkt des Gesetzentwurfs, auf den ich nur ganz kurz hinweisen möchte, betrifft die Abschaffung einer Ausnahmeregelung in § 18 KraftStG, die sich in der Praxis nicht bewährt hat und nicht zuletzt zahlreiche mittelständische Betriebe und Handwerker benachteiligt hat. Danach sind verkehrsrechtlich und steuerrechtlich bindend als leichte Nutzfahrzeuge eingestufte Fahrzeuge, etwa Pritschenwagen, abweichend wie Pkw und damit höher zu besteuern, wenn sie geeignet sind, mehrere Personen zu befördern. Das wird jetzt abgeschafft. Ich bin froh, dass das Bundesfinanzministerium den damit verbundenen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand erkannt hat und diesen Missstand nun korrigiert. Ich bin auch froh und dankbar den Kolleginnen und Kollegen, namentlich Frau Bellmann, die die Hinweise aus der Wirtschaft und aus der Verwaltung aufgenommen haben und zu der vorliegenden Lösung beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, in den Vorberatungen zum vorliegenden Gesetzentwurf sind zahlreiche Varianten der Steuerbemessung gerechnet und intensiv diskutiert worden. So sind bei der Bemessung der Steuern neben Hubraum und potenziellem CO2-Ausstoß auch Kriterien wie Masse, Volumen, Grundfläche und Motorleistung herangezogen worden, die zum Teil korrelieren und mehr oder weniger deutlich die Belastungen für das Umfeld darstellen. Aber je mehr Kriterien in die Ermittlung der Steuer miteinbezogen werden, desto intransparenter wird das System, und desto schwieriger wird es, den Effekt nachzuvollziehen, den wir mit der Kfz-Steuer erreichen wollen.
Wenn wir wie hier aber eindeutige und deutliche Anreize für den Kauf emissionsärmerer Fahrzeuge setzen wollen, dann wäre in Erwägung zu ziehen, auf die einnahmestabilisierende Hubraumkomponente zugunsten der CO2-Komponente gänzlich zu verzichten. Dagegen sprechen aber fiskalische Argumente – immerhin zu diskutieren. Würde man der Argumentation noch weiter folgen – wenn ich das an dieser Stelle darf –, dann läge es nahe, von der Besteuerung des potenziellen CO2-Ausstoßes auf die Besteuerung des tatsächlichen Ausstoßes überzugehen.
(Beifall des Abg. Christian Dürr [FDP])
Das hieße dann aber, von der Kfz-Steuer ganz abzugehen und die Steuer an dem tatsächlichen Ausstoß respektive Verbrauch von Kraftstoffen festzumachen.
(Christian Dürr [FDP]: Emissionshandel!)
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, so weit sind wir noch nicht.
Unter den aktuellen Bedingungen spricht vieles für den vorliegenden Gesetzentwurf. Aber kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht im Laufe der parlamentarischen Beratung noch verbessert werden könnte. Insofern freue ich mich nicht nur auf die öffentliche Anhörung, sondern auch auf die zahlreichen sachlichen Debatten im Ausschuss und den Arbeitsgruppen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Schraps [SPD])