Zukünftig halbe-halbe bei der Maklerprovision
Mehr Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen
Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich in 2. und 3. Lesung das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser beschließen. Wohneigentum ist für viele Familien ein großer Wunsch. Eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb sind aber vor allem die hohen Kaufnebenkosten. Insbesondere die Maklerprovision beträgt oftmals viele tausend Euro. Zukünftig heißt es nun: halbe-halbe, Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklerprovision teilen. Hierzu erklärt der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
„Als Union wollen wir mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen. Wohneigentum ist für viele Familien ein großer Wunsch, das zeigt auch der enorme Erfolg des Baukindergeldes. Bislang ist Deutschland bei der Eigentumsquote allerdings leider Schlusslicht in Europa. Das wollen wir ändern.
Eine hohe Hürde beim Immobilienerwerb sind vor allem die Kaufnebenkosten, die keine Bank finanziert, sondern durch Eigenkapital abgedeckt werden müssen. Daran fehlt es vor allem jungen Familien oft.
Insbesondere die Maklerprovision beträgt oftmals viele tausend Euro. Sie muss von den Käufern in großen Städten und Ballungsgebieten in der Regel alleine getragen werden. Zukünftig heißt es nun: halbe-halbe, Verkäufer und Käufer müssen sich die Provision teilen. Das bedeutet massive finanzielle Entlastung und wird insbesondere vielen jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände ebnen. Durch die Teilung stellen wir gleichzeitig sicher, dass Makler auch dem Käufer verpflichtet bleiben und diesen kompetent beraten. Für viele Menschen ist der Kauf einer eigenen Immobilie die größte Investition im Leben, dabei müssen sie sich auf eine professionelle Beratung verlassen können.
Für die Union ist aber klar, dass auch der zweite Kostentreiber, die Grunderwerbssteuer, runter muss. Hier wollen wir familienfreundliche Freibeträge einführen, die beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums die Steuerlast senken. Hier ist vor allem der Bundesfinanzminister in der Pflicht, einen mit den Ländern abgestimmten Vorschlag zu machen. Darauf werden wir als Union weiter drängen.“