Sabine Weiss: Das Gesetz hilft, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern
Rede zum Implantateregister-Errichtungsgesetz – EIRD
Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit:
Schönen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch ein Gesetz aus dem BMG. Nun ist es ja kein Wert an sich, viele Gesetze zu machen; aber es ist ein Wert an sich, gute Gesetze zu machen,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Gesetze, die einen spürbaren Unterschied machen. Das Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters ist so eins, weil es gut ist für alle Patientinnen und Patienten, die ein Implantat haben oder denen eine Implantation bevorsteht. Sie sollen mehr Sicherheit bekommen, gut versorgt werden mit hochwertigen Implantaten, in erfahrenen Einrichtungen. Dafür sorgt das Register mit mehr Transparenz über Qualität und Haltbarkeit der Produkte und auch über die Versorgungsqualität in den Kliniken.
Wir werden mit der Erfassung von Hüft- und Knieprothesen und von Brustimplantaten beginnen. Alle Patientinnen und Patienten sollen davon profitieren. Sie haben künftig auch selbst die Möglichkeit, sich zu informieren. Das Register wird ihnen Gewissheit liefern, in welcher Klinik ein bestimmter Eingriff an der Tagesordnung ist, wo also ein großes Know-how dafür vorhanden ist. Sichtbar wird dies durch die jährlichen Berichte des Registers. Diese Berichte müssen auf validen und vollständigen Daten basieren; daher setzen wir auf eine verpflichtende Teilnahme für alle Beteiligten.
Die Meldung an das Register ist für die Gesundheitseinrichtungen, die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und alle Patientinnen und Patienten verbindlich. Auch die Hersteller müssen sich beteiligen; sie werden verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers zu registrieren. Bei Meldeverstößen der Gesundheitseinrichtungen oder bei der Meldung von Implantaten, die nicht in der Produktdatenbank registriert sind, sieht der Gesetzentwurf einen Vergütungsausschluss vor.
Versicherte sollen durch das Gesetz außerdem einen deutlich schnelleren Zugang zu medizinischem Fortschritt und zu Innovationen erhalten, in der Arztpraxis und im Krankenhaus. In der Vergangenheit hat das Bewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu oft zu lange gedauert; deshalb führen wir kürzere Fristen ein, verkürzen Stellungnahmeverfahren. Wir wollen mehr Erprobungen von innovativen Methoden im GKV-System haben. Die Versorgung muss sich vor allem am Bedarf der Patientinnen und Patienten und an den bisher vorhandenen Behandlungsalternativen ausrichten. Das ist evidenzbasierte Medizin, und daran soll sich auch nichts ändern.
Das Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters hilft, die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Es ist ein weiteres Gesetz, das einen Unterschied macht, weil es Probleme zu lösen hilft, anstatt sie nur zu beschreiben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)