Träger von Integrations- und Berufssprachkursen unterstützen
Bund beschließt Entlastung über das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
Für den epidemiebedingten Ausfall des Präsenzunterrichts von Integrations- und Berufssprachkursen in Volkshochschulen und anderen Trägereinrichtungen werden unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort Zuschüsse bis zu 75 Prozent der bisherigen monatlichen Zahlungen gewährt. Dazu erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nina Warken:
„Für die rund 2.200 Träger von Integrations- und Berufssprachkursen bedeutet die aktuell notwendige Unterbrechung des Präsenzbetriebs einen erheblichen finanziellen Ausfall. Im Bereich der Integration können wir jetzt aber nicht die ‚Pausentaste‘ betätigen. Das gilt insbesondere für den Spracherwerb, der für eine erfolgreiche Integration elementar wichtig ist. Die Träger müssen daher in die Lage versetzt werden, weiterhin Angebote für die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer zu machen – etwa die vom Bundesamt für Migration und Forschung geförderten Online-Tutorien als temporäre Ersatzlösung für den Präsenzbetrieb.
Mit der Regelung im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) hat der Bund nun eine pragmatische Lösung beschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Träger ab sofort einen Antrag auf staatlichen Zuschuss stellen. Die Zuschüsse sollen helfen, die finanziellen Einbußen abzufedern. Im Gegenzug gehört dazu richtigerweise auch, dass der Träger sich soweit möglich mit eigenen Ressourcen an der Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligt.“