Hilfen werden rückwirkend gewährt
Bereits ab 1. März erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Per Rechtsverordnung wird der Zugang zum Kurzarbeitergeld bereits ab 1. März 2020 erleichtert. Das entschied am heutigen Montag das Bundesarbeitsministerium in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Angesichts der Corona-Krise hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit haben wir schnell und entschlossen auf die Auswirkungen der Epidemie für die Wirtschaft reagiert.
Die heutige Entscheidung, die Rechtsverordnung für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten zu lassen, ist richtig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darauf gedrungen, alle Maßnahmen zum Schutz unserer Wirtschaft und Arbeitnehmer zu ergreifen.
Mit der Verordnung wird ein rechtssicherer Zustand geschaffen. Alle von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer können nun rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld erhalten. Unternehmen können sich ebenfalls rückwirkend die für die Arbeitsausfälle zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen.
Mit diesen Maßnahmen sichern wir die Liquidität der Unternehmen und sorgen dafür, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsplätze nicht verlieren.“